Wo Velofahren und Biken im Wald erlaubt ist
Sommeranfang! Die angenehmen Temperaturen und die nahenden Ferien locken zum Radfahren und Biken – auch im Wald. Doch nur auf Waldstrassen oder speziell dafür markierten Pfaden sind Velos und Mountainbikes erlaubt. E-Bikes mit gelber Nummer gelten als Motorfahrzeuge und sind im Wald im Grundsatz nicht zugelassen.
Vielen Rad- und E-Bike-Fahrenden ist unklar, welche Regeln für sie im Wald gelten. Insbesondere seit in den letzten Jahren die Nutzung unterschiedlicher E-Bikes stark zugenommen hat, scheint eine Klärung angebracht. Denn mit E-Bikes gelangen mehr Personen in den Wald und der Motor vereinfacht das Erreichen von schwer zugänglichen und abgelegenen Orten.
Das Radfahren und Biken (ohne Motor) ist im Wald nur auf Waldstrassen gestattet. Dasselbe gilt für Velos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/ h (keine gelbe Nummer). Waldstrassen besitzen oft eine helle Oberfläche aus Mergel und können mit forstlichen Fahrzeugen (Lastwagen, Personenfahrzeugen) befahren werden (siehe Bild). Querwaldein-Fahrten und Fahrten auf Fuss- und anderen unbefestigten Wegen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Einzige Ausnahme bilden offiziell markierte Strecken. Dazu zählen beispielsweise der Endless-Trail (Sissach) und der Gempen-West-Trail (Arlesheim). E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h (mit gelber Nummer) gelten als Motorfahrzeuge und sind im Waldareal grundsätzlich nicht zugelassen, also auch nicht auf Waldstrassen.
24-Stunden-Nutzung
Wald ist gleichzeitig stark besuchte Freizeitarena, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Produktionsraum für Holz. Auch wenn der Einzelne meist überschaubare Auswirkungen auf das Ökosystem Wald hat, so beeinflusst die Summe der Erholungssuchenden den Lebensraum doch erheblich. Immer neue Freizeitaktivitäten und die Tendenz der 24-Stunden-Nutzung haben für die Tiere negative Auswirkungen. Insbesondere während der Aufzucht der Jungtiere aber auch in Zeiten knappen Futters (Winter) sind diese Entwicklungen fatal. Viele Tiere haben sich mit der taggebundene Freizeitnutzung auf den Waldstrassen arrangiert. Wer sich jedoch abseits der offiziellen Wege oder nachts im Wald bewegt, stört das Wild besonders. Gestörte Wildtiere brauchen mehr Energie, also mehr Futter. Ihren Bedarf decken sie unter anderem mit Blättern und Knospen von jungen Bäumen, was die Zukunft der Waldbäume beeinträchtigt.
Das Amt für Wald dankt den Waldbesuchenden für das Einhalten der bestehenden Regeln. Helfen Sie mit, Konflikte zu vermeiden und den Lebensraum Wald zu schützen!