Wirtschaftskammer Baselland: Mitgliedschaft Kantonsspital und Psychiatrie

24.11.2015
Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland in der Wirtschaftskammer Baselland ist zulässig

Ende September wurde von verschiedenen Privatpersonen ein Rechtsgutachten vorgestellt, welches zum Schluss kommt, dass die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland (KSBL) und der Psychiatrie Baselland (PBL) in der Wirtschaftskammer Baselland rechtlich nicht zulässig sei. Die Unterzeichner verlangten vom Regierungsrat, dass dieser für die Kündigung der Mitgliedschaft des KSBL und der PBL bei der Wirtschaftskammer Baselland bis spätestens Ende Jahr besorgt ist. Der Regierungsrat kommt nun zum Schluss, dass in der vorliegenden Angelegenheit kein Handlungsbedarf besteht. Im Spitalgesetz (§ 10) ist festgeschrieben, dass die Unternehmen in ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Rahmen von übergeordneten Einschränkungen grundsätzlich frei sind. In der Landratsvorlage „Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten“ ( 2011-223 ) sind die entsprechenden Erwägungen aufgeführt.

Im Weiteren existiert ein Bundesgerichtsentscheid zu den ausgelagerten Aargauer Spitälern, welcher deren Beitritt zur Handelskammer beurteilt. Dieses Urteil kann sinngemäss auch für einen Familienausgleichskassenwechsel interpretiert werden. Der Landrat hat mit der Nichtüberweisung der Motion 2015-361 vom 24. September 2015 von Martin Rüegg, SP-Fraktion: „Kantonsspital und die Psychiatrie gehören in die Familienausgleichskasse des Kantons“ im gleichen Sinne entschieden.


Für Rückfragen
Nic Kaufmann, 2. Landschreiber/Regierungssprecher, Landeskanzlei (LKA), 061 552 50 02