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Wirkung Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) wird überprüft
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion startet eine Evaluation des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (APG) durch das Institut INTERFACE. Gemeinsam mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und unter Einbezug der Versorgungsregionen sowie Verbänden sollen bestehende Herausforderungen identifiziert und Verbesserungen erarbeitet werden. Die Evaluation beginnt 2026, erste Ergebnisse werden Ende desselben Jahres erwartet.
Mit der Beauftragung des Evaluationsinstitutes INTERFACE startet die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft den Prozess zur Überprüfung der Wirksamkeit des Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG), das seit dem 1.1.2018 in Kraft ist.
«Mit der Evaluation möchten wir prüfen, ob das Gesetz seine Zielsetzung – eine verlässliche Versorgung im Alter im Kanton sicherzustellen – erfüllen kann» hält Regierungsrat und Vorsteher der VGD Thomi Jourdan fest. Das APG stellt aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft eine fortschrittliche Grundlage für die Altersversorgung dar. Mit der Evaluation sollen Veränderungen in den Versorgungs- und Kostenstrukturen identifiziert, mögliche Umsetzungsdefizite auf Ebene von Kanton, Gemeinden und Versorgungsregionen herausgearbeitet sowie Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Ab Januar 2026 erarbeitet der Kanton, gemeinsam mit dem Vorstand des VBLG und dem Evaluationsinstitut, ein detailliertes Konzept. Im Frühjahr 2026 startet die Evaluation. Erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sind für Ende 2026 vorgesehen. Die Verbände der Leistungserbringer und der Seniorenrat werden in das Projekt eingebunden.