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12.10.2015
Wegfall der Frauenklinik im Bruderholzspital
Rollenklärung und Zuständigkeiten
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion nimmt im Zusammenhang mit dem Wegfall der Frauenklinik im Bruderholzspital zu den Forderungen aus Gewerkschaftskreisen Stellung. Insbesondere wird Wert auf die Tatsache gelegt, dass das Kantonsspital Baselland eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und gemäss Spitalgesetz und Eigentümerstrategie in seiner unternehmerischen Tätigkeit frei ist.
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, beziehungsweise die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft VGD, ist zuständig für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Baselbieter Bevölkerung. Aufgrund der heute vorliegenden Informationen geht die Gesundheitsdirektion davon aus, dass mit dem Wechsel des Chefarztes der Frauenklinik vom Bruderholzspital ins Bethesdaspital die Gesundheitsversorgung für die Baselbieter Bevölkerung auf dem bisherigen hohen Niveau bestehen bleibt. Bei Vorliegen der endgültigen Lösung wird die Versorgungssituation von Seiten der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion durch das Amt für Gesundheit abschliessend überprüft.
Das Kantonsspital Baselland KSBL ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und gemäss Spitalgesetz und Eigentümerstrategie in seiner unternehmerischen Tätigkeit frei. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall. Der Wegfall der Frauenklinik am Standort Bruderholz aufgrund der Kündigung des zuständigen Chefarztes wird verständlicherweise zu weiteren Verschiebungen im Personalbereich führen. Die VGD nimmt sehr gerne zur Kenntnis, dass das KSBL nach Möglichkeit allen Mitarbeitenden weiterhin einen Arbeitsplatz offerieren will und hierzu auch gute und konstruktive Gespräche zwischen KSBL und dem Bethesdaspital stattfinden. Die VGD hat Verständnis für das Anliegen des Personals, versteht aber auch, dass die Verhandlungen nicht öffentlich geführt werden können.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, beziehungsweise die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft VGD, ist zuständig für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Baselbieter Bevölkerung. Aufgrund der heute vorliegenden Informationen geht die Gesundheitsdirektion davon aus, dass mit dem Wechsel des Chefarztes der Frauenklinik vom Bruderholzspital ins Bethesdaspital die Gesundheitsversorgung für die Baselbieter Bevölkerung auf dem bisherigen hohen Niveau bestehen bleibt. Bei Vorliegen der endgültigen Lösung wird die Versorgungssituation von Seiten der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion durch das Amt für Gesundheit abschliessend überprüft.
Das Kantonsspital Baselland KSBL ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und gemäss Spitalgesetz und Eigentümerstrategie in seiner unternehmerischen Tätigkeit frei. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall. Der Wegfall der Frauenklinik am Standort Bruderholz aufgrund der Kündigung des zuständigen Chefarztes wird verständlicherweise zu weiteren Verschiebungen im Personalbereich führen. Die VGD nimmt sehr gerne zur Kenntnis, dass das KSBL nach Möglichkeit allen Mitarbeitenden weiterhin einen Arbeitsplatz offerieren will und hierzu auch gute und konstruktive Gespräche zwischen KSBL und dem Bethesdaspital stattfinden. Die VGD hat Verständnis für das Anliegen des Personals, versteht aber auch, dass die Verhandlungen nicht öffentlich geführt werden können.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation