Vorsorgliche Massnahmen betreffend Spitaltarife 2012

21.12.2011
Für die am 1. Januar 2012 in Kraft tretende neue Spitalfinanzierung haben die Tarifpartner die erforderlichen Tarifverträge noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Der Regierungsrat wird deshalb im Januar vorsorgliche Massnahmen beschliessen.

Am 1. Januar 2012 tritt die neue Spitalfinanzierung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Diese bringt neben geänderten Finanzierungsregeln zwischen Krankenversicherung und öffentlicher Hand für die Akutspitäler eine Umstellung auf Fallkostenpauschalen nach SwissDRG. Die Vereinbarung entsprechender Tarife ist Sache der Tarifpartner (Spitäler und Versicherer). Die Kantonsregierung genehmigt die vereinbarten Tarife oder setzt die Tarife fest, wenn keine Vereinbarung zu Stande gekommen ist.
Die Tarifpartner konnten sich bis heute in vielen Fällen noch nicht auf einen Tarifvertrag im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung einigen. Zudem kann die Genehmigung abgeschlossener Tarifverträge noch nicht erfolgen, da die Eidgenössische Preisüberwachung, welche zwingend angehört werden muss, ihre Empfehlung angesichts der grossen Zahl neuer Tarife erst in einigen Wochen abgeben kann.
Der Regierungsrat wird daher vorsorgliche Massnahmen treffen, um eine reibungslose Einführung der neuen Spitalfinanzierung zu gewährleisten und die Liquidität der Spitäler sicherzustellen. Er wird entweder die vereinbarten Tarife vorsorglich in Kraft setzen oder provisorische Tarife festsetzen. Diese vorsorglichen Massnahmen gelten längstens für die Dauer der Genehmigungs- und Festsetzungsverfahren.
Weil zur Zeit die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern in vielen Fällen noch im Gang sind, wird der Regierungsrat die vorsorglichen Massnahmen erst im Januar 2012 beschliessen.
 
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion  Basel-Landschaft, Informationsdienst
 
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