Verpflichtungskredit für Beratungsstellen Schwangerschafts- und Beziehungsfragen

06.07.2016
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von insgesamt 895‘000 Franken für die Fortführung des Auftrags an die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen im Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2017 bis 2020. Die Leistungserbringung der Trägerschaft und der Beratungsstellen ist sehr zufriedenstellend, der Leistungsauftrag soll deshalb in analoger Weise fortgeführt werden. Gegenüber der Vorperiode kann der Betrag um insgesamt 3‘000 Franken reduziert werden, da ab dem Jahr 2020 etwas weniger Lohnkosten anfallen.

Die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen BL erfüllen den Auftrag des Kantons gemäss Bundesgesetz und -verordnung und gemäss kantonaler Verordnung seit 39 Jahren. Die Kantone sind laut Bundesgesetz verpflichtet, Schwangerschaftsberatungsstellen anzubieten.

> Landratsvorlage
  

Für Rückfragen
Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 62 86