Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 3 wird aufgehoben
Die Verordnung, wonach in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen eine teilweise Maskentragpflicht und für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe eine Testpflicht gilt, wird per heute Dienstag, 10. Mai 2022, um 24 Uhr, aufgehoben.
Von Mitte März bis Anfang Mai 2022 sank im Kanton Basel-Landschaft der 7-Tage-Durchschnitt der täglichen Fallzahlen von mehr als 1'500 Fällen auf unter 100 Fälle. Ebenfalls nahm in der gleichen Zeitspanne die Anzahl der wöchentlichen Hospitalisierungen der Wohnbevölkerung Basel-Landschaft von über 50 Mitte März auf unter 10 ab. Die Entlastung der Spitäler dürfte auch mit der mittlerweile hohen Immunität in allen Bevölkerungsschichten und dem insgesamt milderen Krankheitsverlauf der Omikron-Variante zu tun haben.
Nachdem der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» nicht mehr verlängert hatte, setzte der Regierungsrat die Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 3 per 1. April 2022 in Kraft. Mit dieser wurden Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Personengruppen erlassen – besonders zum Schutz von Patientinnen und Patienten in Spitälern und zum Schutz von Bewohnenden in Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Der Kantonsärztliche Dienst kam nun zum Schluss, dass diese Massnahmen aufgrund der stark gesunkenen 7-Tage-Inzidenz und der gesunkenen Zahl der Hospitalisierungen aufgehoben werden können. Die Aufhebung wird auch von betroffenen Verbänden und Institutionen begrüsst.
Verordnung (PDF)