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10.02.2009
Verordnung über die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden an Sonntagen in Verkaufsgeschäften
Daten für Saisonverkäufe 2009 festgelegt
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat heute die Daten für die Saisonverkäufe im Jahr 2009 festgelegt. Die entsprechende kantonale Verordnung ist seit dem 1. September 2008 in Kraft und erlaubt den bewilligungsfreien Einsatz von Angestellten an zwei Advents- sowie an zwei Saisonverkaufssonntagen.
Jeder Gemeinde stehen für Saisonverkäufe maximal zwei Sonntage aus grundsätzlich sechs möglichen zu. Unter Berücksichtigung des paritätisch ausgeübten Vorschlagsrechts von Wirtschaftskammer Baselland und Gewerkschaftsbund Baselland hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion die Zuordnung der jeweils zwei Saisonverkaufsdaten nach Gemeindegebiet verbindlich vorgenommen und im Amtsblatt publiziert. Die Verkaufsgeschäfte müssen sich nach den für ihre Standortgemeinde geltenden Daten richten.
Detailinformationen sind beim KIGA Baselland, Abteilung Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz, sowie bei den jeweiligen Gemeinden erhältlich.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat heute die Daten für die Saisonverkäufe im Jahr 2009 festgelegt. Die entsprechende kantonale Verordnung ist seit dem 1. September 2008 in Kraft und erlaubt den bewilligungsfreien Einsatz von Angestellten an zwei Advents- sowie an zwei Saisonverkaufssonntagen.
Jeder Gemeinde stehen für Saisonverkäufe maximal zwei Sonntage aus grundsätzlich sechs möglichen zu. Unter Berücksichtigung des paritätisch ausgeübten Vorschlagsrechts von Wirtschaftskammer Baselland und Gewerkschaftsbund Baselland hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion die Zuordnung der jeweils zwei Saisonverkaufsdaten nach Gemeindegebiet verbindlich vorgenommen und im Amtsblatt publiziert. Die Verkaufsgeschäfte müssen sich nach den für ihre Standortgemeinde geltenden Daten richten.
Detailinformationen sind beim KIGA Baselland, Abteilung Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz, sowie bei den jeweiligen Gemeinden erhältlich.
Vgl.
Verfügung
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Informationsdienst
Weitere Auskünfte: Dr. Eva Pless, Leiterin Abteilung Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz, 061 552 77 12
Weitere Auskünfte: Dr. Eva Pless, Leiterin Abteilung Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz, 061 552 77 12