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19.08.2014
Vernehmlassung: Änderungen Fischereigesetz und Jagdgesetz
Vernehmlassungsverfahren für Änderungen des Fischereigesetzes, des Jagdgesetzes, der Jagdverordnung und der Verfassung eröffnet
Der Regierungsrat hat einen Vorschlag für Änderungen in der kantonalen Jagdverordnung, dem kantonalen Jagdgesetz, dem kantonalen Fischereigesetz und der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung gegeben.
Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass mit dem Übertrag des Jagd- und Fischereiregals an den Kanton der Vollzug der Jagd- und Fischereigesetzgebung für den Kanton weitestgehend kostenneutral (fiskalische Äquivalenz) geführt und so der Staatshaushalt nachhaltig entlastet werden kann. Dies bedingt eine Verfassungsänderung. Werden das Jagd- und Fischereiregal dem Kanton übertragen und werden die Pachtzinsenmoderat angehoben, so kann sich der Kanton nachhaltig mit 503'000 Franken jährlich entlasten. Sollten die beiden Regale nicht an den Kanton übertragen werden, so sind nach dem Dafürhalten des Regierungsrates die Kosten für die anfallenden Wildschäden und den Vollzug der Jagd- und Fischereigesetzgebung den Gemeinden anteilsmässig jährlich zu belasten. In diesem Fall würde der Kanton Basel-Landschaft sich nachhaltig mit 468'000 Franken jährlich entlasten. Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Basel-Stadt sind die einzigen Kantone, in denen das Jagd- und das Fischereiregal den Gemeinden zustehen, in allen anderen Kantonen gehört es dem Kanton.
Mit dem Übertrag der Regale an den Kanton müssen formelle Anpassungen im Jagd- und Fischereigesetz vorgenommen werden. Gleichzeitig sollen aber im Jagdgesetz auch Anpassungen vorgenommen werden, damit besser auf die Schwarzwildproblematik und den damit verbundenen Schwarzwildschäden reagiert werden kann.
Diese Anpassungen sehen vor:
Der Regierungsrat hat einen Vorschlag für Änderungen in der kantonalen Jagdverordnung, dem kantonalen Jagdgesetz, dem kantonalen Fischereigesetz und der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung gegeben.
Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass mit dem Übertrag des Jagd- und Fischereiregals an den Kanton der Vollzug der Jagd- und Fischereigesetzgebung für den Kanton weitestgehend kostenneutral (fiskalische Äquivalenz) geführt und so der Staatshaushalt nachhaltig entlastet werden kann. Dies bedingt eine Verfassungsänderung. Werden das Jagd- und Fischereiregal dem Kanton übertragen und werden die Pachtzinsenmoderat angehoben, so kann sich der Kanton nachhaltig mit 503'000 Franken jährlich entlasten. Sollten die beiden Regale nicht an den Kanton übertragen werden, so sind nach dem Dafürhalten des Regierungsrates die Kosten für die anfallenden Wildschäden und den Vollzug der Jagd- und Fischereigesetzgebung den Gemeinden anteilsmässig jährlich zu belasten. In diesem Fall würde der Kanton Basel-Landschaft sich nachhaltig mit 468'000 Franken jährlich entlasten. Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Basel-Stadt sind die einzigen Kantone, in denen das Jagd- und das Fischereiregal den Gemeinden zustehen, in allen anderen Kantonen gehört es dem Kanton.
Mit dem Übertrag der Regale an den Kanton müssen formelle Anpassungen im Jagd- und Fischereigesetz vorgenommen werden. Gleichzeitig sollen aber im Jagdgesetz auch Anpassungen vorgenommen werden, damit besser auf die Schwarzwildproblematik und den damit verbundenen Schwarzwildschäden reagiert werden kann.
Diese Anpassungen sehen vor:
- die Möglichkeit die Jagdreviergrenzen nach wildbiologischen/geografischen Kriterien festzulegen
- eine direkte Wildschadenbeteiligung der Jagdreviere an Wildschäden, in denen diese regel-mässig in hohem Masse anfallen;
- die Wildschadenabschätzung für Wildschäden auf Stufe Jagdgesellschaft / Landwirt zu delegieren