Unerlaubte Tabakverkäufe an Jugendliche in zehn Jahren halbiert

04.04.2019

Der Kanton Basel-Landschaft lässt seit nunmehr zehn Jahren Tabak-Testkäufe durch Jugendliche durchführen. Die Testkäufe dienen dazu, das Verkaufspersonal zu sensibilisieren und auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Die Verkaufsquote hat sich zwischen 20-25 Prozent eingependelt. Dies stellt eine Halbierung gegenüber der Situation von vor zehn Jahren dar und ist somit ein erster Erfolg; das Ziel ist aber damit noch nicht erreicht.

Der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige ist im Kanton Basel-Landschaft seit 2007 verboten. Die ersten Testkäufe von Jugendlichen fanden im Jahr 2008 statt. Seit dieser Zeit, also in den vergangenen zehn Jahren, konnte die Verkaufsquote um 50 Prozent halbiert werden. Sie hat sich in den vergangenen Jahren zwischen 20 und 25 Prozent eingependelt. Allerdings ist die Testkauf-Situation speziell: Die Testkäufe werden von Testpersonen durchgeführt, die zwei bis drei Jahre unter dem gesetzlich erlaubten Mindestalter sind und es wird darauf geachtet, dass sich nicht älter machen zum Beispiel mit Schminke oder Kleidung. Dadurch entsprechen die Testbedingungen nicht immer der Realität von Jugendlichen, die zum Teil deutlich älter aussehen oder älter erscheinen wollen. Deshalb liegt die Beanstandungsquote durch die Testkäufe stets unter der effektiven Verkaufsquote. Es wird vermutet, dass in der Realität deutlich mehr Jugendliche Tabakwaren erhalten, als dies bei den Testkäufen der Fall ist.

Ablauf der Testkäufe
Im Kanton Basel-Landschaft werden jährlich fast 40 Prozent der insgesamt 277 bekannten Verkaufsstellen auf die Einhaltung des Abgabealters von 18 Jahren getestet. Nicht inbegriffen sind dabei die unzähligen Tabak-Automaten im öffentlichen Raum oder in Bars, Restaurants, Cafés etc. Das Amt für Gesundheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gibt die Durchführung der Testkäufe bei einer Präventionsinstitution in Auftrag. Präventionsfachpersonen begleiten die jugendlichen Testpersonen zwischen 15 und 16,5 Jahren, die jeweils von Februar bis November die Verkaufsstellen testen.

Im Aufklärungsgespräch nach dem erfolgten Testkauf werden unter anderem Gründe für die Wichtigkeit der Einhaltung des Jugendschutzes aufgezeigt. Zudem werden Massnahmen zur Unterstützung des Verkaufspersonals vorgestellt wie der Altersrechner oder die Weiterbildungen zum Jugendschutz. Bei unzulässigem Verkauf während eines Tabak-Testkaufs werden keine Sanktionierungen ausgesprochen. Dazu fehlen die gesetzlichen Grundlagen.

Testkäufe im 2018
Im 2018 wurden 103 Verkaufsstellen getestet. In 22 der kontrollierten Lebensmittelläden, Kiosken, Tankstellen, Bäckereien wurden Tabakwaren widerrechtlich an Jugendliche verkauft. Dies entspricht einer Beanstandungs-quote von 21.4 Prozent. Auch im 2019 werden wieder Testkäufe durchgeführt.

Um die Rate von gesetzeswidrigen Verkäufen noch mehr senken zu können, sind weitere Massnahmen notwendig. Eine davon wäre, durch Testkäufe aufgedeckte Verstösse sanktionieren zu können, wofür jedoch heute im Kanton Basel-Landschaft die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Die Möglichkeit besteht jedoch im Falle von Jugendschutz-Verstössen beim Alkoholverkauf. Testkäufe zeigen für diesen Bereich tiefere Verkaufsquoten als bei den Tabak-Testkäufen an. Zusammengefasst kann man sagen, dass durch die kantonalen Massnahmen eine Sensibilisierung stattgefunden hat. Jedoch konnte das Ziel noch nicht vollumfänglich erreicht werden, dass Jugendliche keine Tabakwaren erwerben können.