Strukturentwicklung im Oberbaselbiet: Regierungsrat verabschiedet Landratsvorlage für die Gesamtmelioration Rothenfluh
Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage zur Gesamtmelioration Rothenfluh verabschiedet. Beantragt wird ein Verpflichtungskredit des Kantons in der Höhe von 2,8 Millionen Franken, verteilt über die Jahre 2018 bis 2028.
In der Gemeinde Rothenfluh besteht dringender Bedarf nach einer Gesamtmelioration. Durch gezielte Güterzusammenlegung werden dabei kleine Parzellen wieder zu grösseren Einheiten gebündelt. Unter den Begriff Gesamtmelioration fallen alle baulichen, bodenrechtlichen und ökologischen Massnahmen, welche die landwirtschaftlichen Infrastrukturen und die Ökologie innerhalb eines Beizugsgebietes (Perimeter) umfassend verbessern. Im Landwirtschaftsgebiet von Rothenfluh hat es zu viele schmale Parzellen, die Bewirtschaftung ist dadurch erschwert. Die Erschliessung mit Wegen ist ungenügend und die bestehenden Entwässerungsleitungen (Drainagen) funktionieren nicht mehr einwandfrei. Gesamtmeliorationen berücksichtigen die Interessen der Landwirtschaft, der Raumplanung sowie des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes.
Die Gemeinde Rothenfluh hat die anstehenden Probleme im Landwirtschaftsgebiet mit einem „Entwicklungskonzept Landwirtschaft und Landschaft“ erhoben und Lösungsvarianten analysiert. Gestützt auf diese Grundlagen hat der Gemeinderat Rothenfluh im Juli 2010 das Gesuch um Einleitung des Verfahrens zur Durchführung einer Gesamtmelioration gestellt. In der Folge wurde das Beizugsgebiet (Perimeter) ausgeschieden und vom Regierungsrat im Juni 2012 genehmigt. Die betroffene Grundeigentümerschaft hat im November 2013 der Durchführung der Gesamtmelioration mit einer Mehrheit von rund 65 Prozent zugestimmt.
Gesamtmeliorationen sind Verbundaufgaben von Bund und Kanton. Der Bund beteiligt sich mit namhaften Beiträgen an Gesamtmeliorationen unter der Voraussetzung, dass der Kanton ebenfalls einen Beitrag gewährt. Kantonale Beiträge an Gesamtmeliorationen bewilligt der Landrat. Für die Gesamtmelioration inklusive amtlicher Vermessung werden Gesamtkosten von rund 8,3 Millionen Franken veranschlagt. Von diesen Kosten sind 7,4 Millionen Franken beitragsberechtigt (Melioration). Die vorgesehenen Beiträge des Kantons betragen 37 Prozent an die Melioration (Gegenleistung zum Bundesbeitrag), das heisst 2,7 Millionen Franken, und 30 Prozent an die amtliche Vermessung (81'000 Franken). Beantragt wird ein Verpflichtungskredit des Kantons in der Höhe von insgesamt 2,8 Millionen Franken verteilt über die Jahre 2018 bis 2028.
Der Start der Gesamtmelioration ist noch im Jahr 2017 geplant. Die ersten Beiträge des Kantons sind für 2018 vorgesehen.
Für Rückfragen:
Andreas Bubendorf, stv. Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 21 48