Starker Verbündeter für das Kantonsspital Laufen

29.04.2009
Neue Spitalfinanzierung ruft nach Lösungen für die Zukunft
Das Kantonsspital Laufen wird organisatorisch mit dem Kantonsspital Bruderholz zusammengeführt. Das medizinische Angebot in Laufen wird aber unverändert beibehalten. Die Regierung erblickt darin eine Massnahme, die den Standort Laufen im Lichte von Fallpauschalen für medizinische Leistungen und schweizweiten Standards sowie der freien Spitalwahl stützt und seine Zukunft sichert.
 
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Kantonsspital Laufen mit dem Kantonsspital Bruderholz organisatorisch zusammenzulegen und künftig als Kantonsspital Bruderholz mit zwei Standorten weiterzuführen. Der Regierungsrat ist der festen Überzeugung, dass diese organisatorische Zusammenlegung den Standort und die Stellung des Kantonsspitals Laufen langfristig stärkt und zum Erhalt der dortigen Arbeitsplätze beiträgt, weil die in der Bundesgesetzgebung beschlossenen Änderungen kleinere Spitäler voll treffen werden.
 
Das im Bereich der Spitalfinanzierung geänderte KVG trat am 1. Januar 2009 in Kraft und führt spätestens ab 1. Januar 2012 dazu, dass die stationäre Behandlung und der Aufenthalt in einem Spital oder Geburtshaus auf der Basis von Pauschalen geschieht. Diese Pauschalen schliessen die Investitionskosten mit ein und orientieren sich an der Entschädigung jener Spitäler, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. In der Regel werden diese Pauschalen als Fallpauschalen festgelegt. Der kantonale Anteil an den Kosten beträgt mindestens 55 Prozent, jener der Versicherer maximal 45 Prozent. Diese Vergütung darf keine Kosten für gemeinwirtschaftliche Leistungen mehr enthalten. Dazu gehört insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten nur aus regionalpolitischen Gründen. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung der Regeln betreffend die freie Spitalwahl.
 
Die neue Tarifstruktur wird gesamtschweizerisch einheitlich und vom Bundesrat genehmigt, begleitet von präzisen Regeln, die beispielsweise verhindern sollen, dass Fallzahlen künstlich erhöht werden durch verfrühte Entlassung und nachfolgender Wiederaufnahme im Spital und anderes mehr. Die Planung der Kantone muss den neuen Vorgaben Rechnung tragen und die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Die Revision umfasst - zur Stärkung des Wettbewerbs - auch die freie Wahl unter den Spitälern, selbst wenn diese nicht auf der Liste des Wohnkantons sind. Die Kantone müssen die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung prüfen, was auch die Beachtung der Effizienz der Leistungserbringung, den Nachweis der Qualität, die Mindestfallzahlen sowie die Nutzung von Synergien miteinschliesst.
 
Das „Unternehmen Spital“ steht also in einem Wettbewerb mit klaren Rahmenbedingungen, bei denen auch die geeigneten Führungsinstrumente unabdingbar sind. Die Betriebs- und Investitionskosten und die Erfassung der Leistungen müssen nach einheitlichen Methoden ermittelt werden. Schweizweit werden Betriebsvergleiche zwischen den Spitälern angeordnet, Spitäler und Kantone müssen dazu die notwendigen Angaben liefern. Die Rechtsform der Spitäler spielt keine Rolle, das Gewicht wird ausschliesslich auf die Vergleichbarkeit gelegt.
 
Mit bereits getroffenen Massnahmen wie den seit dem 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Globalbudgets für die Spitäler sind bereits wichtige Schritte im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung erfolgt, respektive eingeleitet worden. Noch werden die Abgeltungen des Kantons für die Leistungen der Spitäler auf der Basis von Globalbudgets errechnet, die Defizitdeckung ist aber bereits abgeschafft worden. Das künftige Abgeltungssystem  für die akutsomatische Leistungserbringung wird eine Abgeltung pro Fall umfassen.
 
Nun steht es nach dem Willen der Bundesversammlung den Kantonen zwar frei, ob sie nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen aufrechterhalten wollen. Die leistungsbezogenen Fallpauschalen nehmen darauf aber keine Rücksicht. Mehr noch: Die Leistungsbereitschaft des Spitals muss unabhängig von der effektiven Zahl der Fälle, also unabhängig von der Anzahl Patientinnen und Patienten, die sich in Spitalbehandlung begeben, gewährleistet sein. Dies stellt für alle Spitäler, besonders aber für kleinere Spitäler wie das Kantonsspital Laufen, das eine Grundversorgung gemäss Laufental-Vertrag sicherzustellen hat, eine bedeutende Herausforderung dar.
 
Das Einzugsgebiet des Kantonsspitals Laufen umfasst rund 36'000 Einwohner in den Bezirken Laufen und - seit dem Jahr 2003 - dem solothurnischen Bezirk Thierstein. Der am 1. Januar 1994 in Kraft getretene Laufental-Vertrag klärte in verschiedenen Bereichen den Übertritt des Laufentals vom Kantons Bern zum Kantons Basel-Landschaft mit dem Ziel, Benachteiligungen und Bevorzugungen des Laufentals im Vergleich zum übrigen Kanton zu vermeiden. Für das damalige, 1953 eröffnete Feningerspital, das im Kanton Baselland zum Kantonsspital werden sollte, hielt der Vertrag fest, dass der Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe inklusive Notfallstation „dauernd gewährleistet“ bleibt.
 
Die organisatorische Zusammenlegung des Kantonsspitals Laufen mit dem Kantonsspital Bruderholz und die Weiterführung als Kantonsspital Bruderholz mit zwei Standorten bezweckt, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserstellung nach den Kriterien der neuen Spitalfinanzierung zu gewährleisten.
 
Festgelegt wird im Spitaldekret, dass am Standort Laufen wie bisher eine Notfallstation besteht sowie eine stationäre Versorgung in Chirurgie, innerer Medizin inklusive Geriatrie sowie Geburtshilfe und Frauenheilkunde. Das Globalbudget des Kantonsspitals Bruderholz soll neu auch die Leistungserstellung in Laufen umfassen.
 
Nach Abschluss des jetzt begonnenen öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens wird die Vorlage dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Am heutigen Mittwochmorgen ist das Personal in Laufen über die Absicht der Regierung informiert worden.
 
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Informationsdienst
 
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Peter Zwick, Telefon 061 552 56 03 (ab 14 Uhr)