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20.03.2012
Spitalgesetzänderungen in Kraft gesetzt
Nach Ablauf der Einsprachefrist und Erwahrung der Volksabstimmung über die Revision des Spitalgesetzes (Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten) hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die entsprechenden Gesetzesbestimmungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Damit werden die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste auf diesen Zeitpunkt hin wie im Gesetz vorgesehen in öffentlich-rechtliche Anstalten überführt.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2012 werden die mit dem Spitalgesetz beschlossenen Änderungen der Dekrete zum Verwaltungsorganisationsgesetz sowie zum Finanzhaushaltsgesetz in Kraft gesetzt und die Dienstordnung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (SGS 143.31) sowie die Verordnung zum Globalbudget der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (SGS 310.12) aufgehoben, welche mit der Verselbständigung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste hinfällig werden.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09, E-Mail: [email protected]
Ebenfalls auf den 1. Januar 2012 werden die mit dem Spitalgesetz beschlossenen Änderungen der Dekrete zum Verwaltungsorganisationsgesetz sowie zum Finanzhaushaltsgesetz in Kraft gesetzt und die Dienstordnung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (SGS 143.31) sowie die Verordnung zum Globalbudget der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (SGS 310.12) aufgehoben, welche mit der Verselbständigung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste hinfällig werden.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09, E-Mail: [email protected]