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04.07.2014
Schlittenhunde-Welpen nach Neubeurteilung abgegeben
Die Abteilung Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen des Kantons Basel-Landschaft kam nach einer Neubeurteilung der Situation mit dem Besitzer überein, dass die vier Samojeden-Hunde-Welpen durch eine Tierschutzorganisation platziert werden.
Die Abteilung Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen des Kantons Basel-Landschaft hatte bereits Ende Juni angekündigt, dass die Haltung der Hunde in einer Wohnung in Muttenz kontrolliert werde. Nach einer weiteren Kontrolle unterzeichnete der Besitzer eine Verzichtserklärung für die Hundewelpen. Sie befinden sich inzwischen zur weiteren Platzierung in einem Tierheim. Die erwachsene Samojeden-Hunde darf der Besitzer behalten unter Auflagen, die kontrolliert werden.
Am Sonntag, 8. Juni 2014, wurden durch den Tierschutzbund Basel Regional in einer Wohnung in Muttenz zwei erwachsene Samojeden-Hunde und vier Welpen festgestellt. Durch die Polizei Basel-Landschaft waren die vier Welpen vorübergehend beschlagnahmt und in ein Tierheim verbracht worden. Unter anderem konnte der Vorwurf einer illegalen Hundezucht nicht bewiesen werden. Bewilligungspflichtig ist eine Zucht erst bei mehr als drei Würfen pro Jahr oder mehr als 20 Welpen pro Jahr.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation
Die Abteilung Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen des Kantons Basel-Landschaft hatte bereits Ende Juni angekündigt, dass die Haltung der Hunde in einer Wohnung in Muttenz kontrolliert werde. Nach einer weiteren Kontrolle unterzeichnete der Besitzer eine Verzichtserklärung für die Hundewelpen. Sie befinden sich inzwischen zur weiteren Platzierung in einem Tierheim. Die erwachsene Samojeden-Hunde darf der Besitzer behalten unter Auflagen, die kontrolliert werden.
Am Sonntag, 8. Juni 2014, wurden durch den Tierschutzbund Basel Regional in einer Wohnung in Muttenz zwei erwachsene Samojeden-Hunde und vier Welpen festgestellt. Durch die Polizei Basel-Landschaft waren die vier Welpen vorübergehend beschlagnahmt und in ein Tierheim verbracht worden. Unter anderem konnte der Vorwurf einer illegalen Hundezucht nicht bewiesen werden. Bewilligungspflichtig ist eine Zucht erst bei mehr als drei Würfen pro Jahr oder mehr als 20 Welpen pro Jahr.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation