Schimmelpilze in Gewürzproben gefunden
19.07.2010
Das Kantonslabor Basel-Landschaft hat in Paprika- und Curry-Proben Schimmelpilz gefunden. Die nachgewiesene Menge lag deutlich über dem Grenzwert. Untersucht wurden 42 Proben, wovon 5 beanstandet werden mussten. Die Gewürze wurden zurückgerufen.
Die Lebensmittelsicherheit ist in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau. Darum ist die Beanstandungsquote bereits relativ hoch, wenn von 42 Proben 5 beanstandet werden müssen. Das Kantonslabor Basel-Landschaft fand in vier Curry-Proben und in einer Paprika-Probe bei Detailhändlern zu hohe Mengen Aflatoxin. Die Aflatoxine sind krebserregende Gifte, die von Schimmelpilzen erzeugt werden.
Die beanstandeten Gewürzchargen hat das Kantonslabor beschlagnahmt; bereits ausgelieferte Gewürze wurden zurückgerufen. Nur geringe Mengen Aflatoxine fand das Labor bei Muskatnuss-Proben; die Mengen lagen jedoch unter dem Grenzwert. Das Kantonslabor prüfte auch, ob die Gewürze gesetzeskonform gekennzeichnet sind. Die Etikettierung war bei allen Proben einwandfrei.
Ausgelöst hatten die Kontrollen des Kantonslabors Basel-Landschaft Meldungen des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel der EU (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF). Die Schweiz ist dem RASFF nicht angeschlossen, wird jedoch informiert, wenn sie von einem Fall betroffen ist. Aufgrund dieser Meldungen werden dann in der Schweiz in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden die nötigen lebensmittelrechtlichen Vollzugsmassnahmen eingeleitet.
> Untersuchungsbericht im Detail [PDF]
Die Lebensmittelsicherheit ist in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau. Darum ist die Beanstandungsquote bereits relativ hoch, wenn von 42 Proben 5 beanstandet werden müssen. Das Kantonslabor Basel-Landschaft fand in vier Curry-Proben und in einer Paprika-Probe bei Detailhändlern zu hohe Mengen Aflatoxin. Die Aflatoxine sind krebserregende Gifte, die von Schimmelpilzen erzeugt werden.
Die beanstandeten Gewürzchargen hat das Kantonslabor beschlagnahmt; bereits ausgelieferte Gewürze wurden zurückgerufen. Nur geringe Mengen Aflatoxine fand das Labor bei Muskatnuss-Proben; die Mengen lagen jedoch unter dem Grenzwert. Das Kantonslabor prüfte auch, ob die Gewürze gesetzeskonform gekennzeichnet sind. Die Etikettierung war bei allen Proben einwandfrei.
Ausgelöst hatten die Kontrollen des Kantonslabors Basel-Landschaft Meldungen des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel der EU (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF). Die Schweiz ist dem RASFF nicht angeschlossen, wird jedoch informiert, wenn sie von einem Fall betroffen ist. Aufgrund dieser Meldungen werden dann in der Schweiz in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden die nötigen lebensmittelrechtlichen Vollzugsmassnahmen eingeleitet.
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