Regierungsrat verabschiedet Landratsvorlage zur Umsetzung der Demenzstrategie für den Kanton Basel-Landschaft

17.01.2018

Der Regierungsrat hat eine Landratsvorlage zur Umsetzung der Demenzstrategie für den Kanton Basel-Landschaft verabschiedet und die Ausgabenbewilligung zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie auf kantonaler Ebene erteilt. 

Zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie auf kantonaler Ebene schliesst der Kanton Basel-Landschaft mit drei Leistungserbringern je eine Leistungsvereinbarung ab. Finanziert werden damit Leistungen der Alzheimervereinigung beider Basel, des Netzwerkes Demenz beider Basel und des Roten Kreuzes Baselland. Für die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie auf kantonaler Ebene sind für die Jahre 2018 bis 2021 pro Jahr je 150‘000 Franken vorgesehen und auch im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt. 

Die Parlamente der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt forderten im Jahr 2013 eine bikan-tonale Umsetzung der Demenzstrategie. Dieser Forderung kommen die beiden Regierungen nach, indem die ergriffenen Massnahmen aufeinander abgestimmt werden. 

Zur Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfs im Kanton Basel-Landschaft hat das Amt für Ge-sundheit im Sommer 2017 eine Situations- und Bedarfsanalyse durchgeführt. Dafür wurden die Baselbieter Gemeinden sowie weitere Fachpersonen über die vorhandenen Angebote und den Bedarf in ihrer Gemeinde befragt. Es wurden bewusst die Gemeinden befragt, da ihnen die Aufgabe obliegt, die Versorgung mit ambulanten, intermediären und stationären Angeboten zu planen und sicherzustellen. 

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion plant, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die weitere Umsetzung der Demenzstrategie auf kantonaler Ebene eng begleitet. Sie soll aus Leistungserbringern und Gemeinden bestehen und diesen die Möglichkeit geben, gemeinsam an der Umsetzung der Demenzstrategie weiterzuarbeiten und diese fachlich zu begleiten. Die Federführung des Gesamtprojekts liegt beim Amt für Gesundheit, Abteilung Alter. 

> Landratsvorlage