- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat setzt Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung in Kraft
Regierungsrat setzt Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung in Kraft
Der Regierungsrat hat die Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) verabschiedet. Sie setzt das seit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Altersbetreuungs- und Pflegegesetz auf Verordnungsstufe um und ersetzt damit die bestehende Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter.
In der neuen Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zu Bewilligung, Aufsicht und Qualität in der ambulanten und stationären Langzeitpflege, zur Datenlieferung und zu den kantonalen Beiträgen an Projekte für betreutes Wohnen und integrierte Versorgung geregelt. Mit der Verordnung hat der Regierungsrat ebenfalls Fremdänderungen in der Gebührenverordnung, in der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen und der Pflegeheimliste verabschiedet. Viele der im Altersbetreuungs- und Pflegegesetz aufgeführten Aufgaben sind auf Ebene Gemeinde respektive neu auf Ebene Versorgungsregion zu regeln und daher nicht Bestandteil der kantonalen Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz. Die Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung bildet einen weiteren Schritt zum Abschluss des Projekts Reform Alter.