Regierung und die Verhandlungsdelegation für die Zukunft des Spitals Laufen einigen sich

25.04.2018

Die Baselbieter Regierung hat eine Landratsvorlage verabschiedet zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland am Standort Laufen für die Jahre 2020 bis 2022. Ein „Konsenspapier“ sieht im Wesentlichen für nicht lebensbedrohliche Fälle weiterhin rund um die Uhr eine ambulante Notfall-Versorgung und die Weiterführung der stationären internistischen Grundversorgung am Spitalstandort Laufen vor.  

Die Verhandlungsdelegation für die Zukunft des Spitals Laufen (VHDSL) sieht in den vorliegenden Plänen der Spitalgruppe zum Standort Laufen die Anliegen der Region auch im Sinne einer wohnortsnahen Versorgung zu wenig berücksichtigt und hat sich deshalb an den Kanton gewendet. Die Delegation besteht aus Laufentaler Landratsmitgliedern und Gemeindevertretungen, eingesetzt von der Laufentaler Gemeindepräsidentenkonferenz im Auftrag der Laufentaler Gemeinderäte (11 von 13 Gemeinden). Im Auftrag der Regierung hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) zusammen mit der VHDSL und dem KSBL über eine mögliche Ergänzung zum Zielbild verhandelt.

Weiterhin rund um die Uhr eine ambulante Notfall-Versorgung Die Ergebnisse wurden in einem „Konsenspapier“ festgehalten. Dieses sieht im Wesentlichen vor, dass die Notfallversorgung für nicht lebensbedrohliche Fälle im Sinne einer wohnortsnahen Versorgung weiterhin rund um die Uhr im Spital durch eine Notfall-Permanence sichergestellt werden soll. Ein Notfalltransport mit Einsatzstandort des medizinischen Rettungsdienstes am Spitalstandort Laufen soll die Rettungskette zudem ergänzen. Ebenfalls wird beabsichtigt, die bereits heute bestehende stationäre Allgemeine Innere Medizin, die den regionalen Bedarf abdeckt, weiter aufrechtzuerhalten. In der Landratsvorlage werden die im Konsenspapier aufgeführten Leistungen im Detail beschrieben. Zudem werden die Kosten von insgesamt 4.5 Mio. Franken (1.5 Mio. Franken pro Jahr), die von 2020 bis 2022 vom Kanton als GWL zu tragen sind, aufgeschlüsselt und dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Vorlage muss noch vom Landrat gutgeheissen werden. Der Regierungsrat unterbreitet diese Vorlage dem Landrat, damit dieser im Zusammenhang mit den beiden Staatsverträgen entscheiden kann, inwieweit gegenüber dem Zielbild des USNW zusätzliche Angebote am Standort Laufen aufrechterhalten und mittels GWL finanziert werden sollen.

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) und das Universitätsspital Basel (USB) wollen sich zum Universitätsspital Nordwest (USNW) zusammenschliessen. Das USNW verfolgt die Strategie „4 Standorte / ein System“, wobei den Standorten in Bezug auf die medizinischen Angebote individuelle Zielbilder zugeordnet werden. Das Zielbild für den Standort Laufen sah bisher eine stationäre Rehabilitation, eine Schmerzklinik, ausgewählte Sprechstunden sowie eine Notfall-Permanence mit eingeschränkten Öffnungszeiten vor. Die Verhandlungsdelegation für die Zukunft des Spitals Laufen (VHDSL) sah in den vorliegenden Plänen der Spitalgruppe zum Standort Laufen die Anliegen der Region und die Sicherstellung einer wohnortsnahen medizinischen Versorgung zu wenig berücksichtigt.

Morgen Donnerstag, 26. April 2018, um 20 Uhr, findet in der Aula des Gymnasiums Laufen ein öffentlicher Informationsanlass zur Zukunft des Spitals Laufen statt. Es laden ein: Laufentaler Verhandlungsdelegation zur Zukunft des Spitals Laufen und Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft. Mit Regierungsrat Thomas Weber, Stadtpräsident Alexander Imhof, Spital-CEO Jürg Aebi, und weiteren Mitgliedern der Delegation.

> Landratsvorlage