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14.05.2013
Regierung lehnt Änderung des Gentechnikgesetzes ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Änderung des Gentechnikgesetzes und die Koexistenzverordnung aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Eine Unterteilung des Kantons in GVO-freie Gebiete und GVO-Gebiete ist nicht denkbar. Der ganze Kanton Basel-Landschaft respektive die ganze Schweiz müssen grundsätzlich GVO-frei bleiben. Mindestens müsste die GVO-Freiheit Vorrang haben.
Es wäre sehr schwierig und nur mit grossem Aufwand (wenn überhaupt) möglich, die Warenflüsse zufriedenstellend zu trennen und so die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen zu gewährleisten. Neueste Untersuchungen in Deutschland zeigen, wie wichtig die Glaubwürdigkeit des Grundsatzes der Nachverfolgbarkeit "Vom Acker auf den Teller" ist und wie schwierig es ohne GVO-Produkte schon ist, dies zu kontrollieren.
Die vorgeschlagenen kleinräumigen Koexistenzregelungen verursachen erhebliche Zusatzkosten. Dies gilt sowohl für die Landwirtschaft direkt als auch für die Kantone hinsichtlich des Vollzugs der neuen Verordnung. Diese Verteuerung steht im diametralen Gegensatz zur Forderung, dass die Schweizer Landwirtschaft kostengünstiger produzieren muss.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die vorgeschlagenen Änderungen auch ab, weil die GVO-Produktion für die Landwirtschaft nicht wirtschaftlich ist, die Umsetzung zusätzliche Administration für alle Betroffenen (Landwirt, Handel, Kantone und Bund) erfordert und eine "Verschleppung" von GVO-Pflanzen technisch und praktisch nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem ist die biologische Landwirtschaft durch die GVO-Produktion existenziell bedroht. Es besteht für die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten kein Bedarf nach GVO-Nahrungsmittel. Die Einführung der Koexistenzverordnung steht im Gegensatz zu den Ökologisierungsmassnahmen der Agrarpolitik 2014/17.
Es wäre sehr schwierig und nur mit grossem Aufwand (wenn überhaupt) möglich, die Warenflüsse zufriedenstellend zu trennen und so die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen zu gewährleisten. Neueste Untersuchungen in Deutschland zeigen, wie wichtig die Glaubwürdigkeit des Grundsatzes der Nachverfolgbarkeit "Vom Acker auf den Teller" ist und wie schwierig es ohne GVO-Produkte schon ist, dies zu kontrollieren.
Die vorgeschlagenen kleinräumigen Koexistenzregelungen verursachen erhebliche Zusatzkosten. Dies gilt sowohl für die Landwirtschaft direkt als auch für die Kantone hinsichtlich des Vollzugs der neuen Verordnung. Diese Verteuerung steht im diametralen Gegensatz zur Forderung, dass die Schweizer Landwirtschaft kostengünstiger produzieren muss.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die vorgeschlagenen Änderungen auch ab, weil die GVO-Produktion für die Landwirtschaft nicht wirtschaftlich ist, die Umsetzung zusätzliche Administration für alle Betroffenen (Landwirt, Handel, Kantone und Bund) erfordert und eine "Verschleppung" von GVO-Pflanzen technisch und praktisch nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem ist die biologische Landwirtschaft durch die GVO-Produktion existenziell bedroht. Es besteht für die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten kein Bedarf nach GVO-Nahrungsmittel. Die Einführung der Koexistenzverordnung steht im Gegensatz zu den Ökologisierungsmassnahmen der Agrarpolitik 2014/17.