Pflegefinanzierung
20.12.2011
Pflegefinanzierung: Regierungsrat beschliesst neue Normkosten für Alters- und Pflegeheime sowie Verlängerung der Übergangsregelung bei der Spitex
Der Regierungsrat hat die neuen Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen beschlossen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese Normkosten wurden erstmals vor einem Jahr nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung festgesetzt. Sie werden nun auf der Basis einer mit wissenschaftlichen Methoden in 10 Heimen durchgeführten Zeitstudie auf den 1. Januar 2012 angepasst. Nach dieser Studie beträgt in Alters- und Pflegeheimen der Anteil der anrechenbaren Kosten für Pflege ca. 64 % der Arbeitszeit der Pflegefachpersonen (bisher war man aufgrund Daten und Studien aus anderen Kantonen von ca. 45 % ausgegangen), Dies führt zu einer Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen von Fr. 38.41 auf Fr. 52.74 pro Stunde. Der Anteil der Betreuung sinkt demgegenüber von ca. 55 % auf ca. 36 %. Die Beiträge der Gemeinden an die Pflegekosten erhöhen sich durch die neue Regelung um ca. 20 Mio. Fr. auf insgesamt rund 22,2 Mio. Fr. pro Jahr. Die vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und zahlreichen Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung geforderte Anrechnung der Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL), welche sich durch die Erhöhung der direkten Beiträge der Gemeinden ergibt, wird in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich geprüft. Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt haben ergeben, dass die Entlastung der EL insgesamt 7.6 Mio. Fr. beträgt. Davon fallen nach derzeitigem Schlüssel 68 % (= 5.17 Mio. Fr.) beim Kanton und 32 % (= 2.43 Mio. Fr.) bei den Gemeinden an.
Weiter hat der Regierungsrat die bereits für das Jahr 2011 geltende Übergangsregelung für ambulante Pflegeleistungen (Spitex) um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert. Diese Regelung sieht vor, dass die Leistungserbringer weiterhin die bisherigen, zu einem früheren Zeitpunkt mit den Krankenversicherern vereinbarten Tarife verrechnen dürfen. Auf eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten wird vorderhand verzichtet. Die Mitfinanzierung der Spitex durch Gemeinden bewegt sich im bisherigen Rahmen. Dies bedeutet, dass für alle Beteiligten bis 2010 geltende Zustand für ein weiteres Jahr weitergeführt wird und die neue Pflegefinanzierung im ambulanten Bereich voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 vollumfänglich umgesetzt wird.
Der Regierungsrat hat die neuen Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen beschlossen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese Normkosten wurden erstmals vor einem Jahr nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung festgesetzt. Sie werden nun auf der Basis einer mit wissenschaftlichen Methoden in 10 Heimen durchgeführten Zeitstudie auf den 1. Januar 2012 angepasst. Nach dieser Studie beträgt in Alters- und Pflegeheimen der Anteil der anrechenbaren Kosten für Pflege ca. 64 % der Arbeitszeit der Pflegefachpersonen (bisher war man aufgrund Daten und Studien aus anderen Kantonen von ca. 45 % ausgegangen), Dies führt zu einer Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen von Fr. 38.41 auf Fr. 52.74 pro Stunde. Der Anteil der Betreuung sinkt demgegenüber von ca. 55 % auf ca. 36 %. Die Beiträge der Gemeinden an die Pflegekosten erhöhen sich durch die neue Regelung um ca. 20 Mio. Fr. auf insgesamt rund 22,2 Mio. Fr. pro Jahr. Die vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und zahlreichen Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung geforderte Anrechnung der Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL), welche sich durch die Erhöhung der direkten Beiträge der Gemeinden ergibt, wird in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich geprüft. Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt haben ergeben, dass die Entlastung der EL insgesamt 7.6 Mio. Fr. beträgt. Davon fallen nach derzeitigem Schlüssel 68 % (= 5.17 Mio. Fr.) beim Kanton und 32 % (= 2.43 Mio. Fr.) bei den Gemeinden an.
Weiter hat der Regierungsrat die bereits für das Jahr 2011 geltende Übergangsregelung für ambulante Pflegeleistungen (Spitex) um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert. Diese Regelung sieht vor, dass die Leistungserbringer weiterhin die bisherigen, zu einem früheren Zeitpunkt mit den Krankenversicherern vereinbarten Tarife verrechnen dürfen. Auf eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten wird vorderhand verzichtet. Die Mitfinanzierung der Spitex durch Gemeinden bewegt sich im bisherigen Rahmen. Dies bedeutet, dass für alle Beteiligten bis 2010 geltende Zustand für ein weiteres Jahr weitergeführt wird und die neue Pflegefinanzierung im ambulanten Bereich voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 vollumfänglich umgesetzt wird.
Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Urs Knecht; Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion; Tel. 061 552 59 09
Für Rückfragen: Urs Knecht; Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion; Tel. 061 552 59 09