Öffentliche Mittelzuflüsse an die ZAK
25.09.2015
Bezüglich der in den Medien geäusserten Mutmassungen, dass es in den Jahren 2010-2014 zu unrechtmässigen Zuflüssen öffentlicher Mittel an die ZAK (Zentrale Arbeitsmarktkontrolle des Baugewerbes im Kanton Basel-Landschaft) gekommen sein könnte, ist folgendes klarzustellen:
- Die ZAK erhält keine direkten Subventionen vom Bund. Sie erhält eine Pauschalentschädigung vom Kanton. Dies auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung, welche festlegt, wieviel Stellenprozente von der ZAK für die Schwarzarbeitsbekämpfung einzusetzen sind. Seit 2014 legt die erneuerte Leistungsvereinbarung auch fest, wieviel Kontrollen vorzunehmen sind.
- Über die insgesamt im Kanton einzusetzenden Stellenprozente zur Schwarzarbeitsbekämpfung besteht im Weiteren eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton. Diese bildet die Grundlage für eine 50%ige Subventionsleistung des Bundes an die daraus entstandenen Lohnkosten. Die Subventionen fliessen dabei an den Kanton.
- Aufgrund vom Seco für die Jahre 2010 und 2011 vorgenommener Plausibilitätsüberprüfungen und der von der ZAK gemachten Deklarationsangaben dazu konnte bis und mit 2013 davon ausgegangen werden, dass die vom Kanton an die ZAK ausgerichtete Pauschale in summa den entstandenen Lohnkosten entspricht. Der Bund subventionierte sie abzüglich der Bussen- und Gebührenerträge in der Folge zu 50 Prozent. Ab 2014 hat der Kanton aufgrund des neuen Gesetzeswortlauts mit der ZAK eine höhere Pauschale vereinbart. Es ist auf der Basis des Tätigkeitsberichts zu klären, inwieweit der Bund dem Kanton diese höhere Kantonspauschale an die ZAK subventionieren kann.
- Die in den Medien kolportierte Lohnabrechnung der AMS AG, bei welcher das ZAK-Personal in einem Verleihverhältnis angestellt ist, liegt dem KIGA bis heute nicht vor. Sie soll die Deklarationsangaben der ZAK gegenüber Seco und Kanton in Frage stellen und hat jetzt dazu geführt, dass das Seco die seinerzeitige Plausibilisierung 2010/2011 und das KIGA Baselland die Lohnkosten der ZAK für die Jahre 2012-2014 überprüft. Diese Abklärungen werden derzeit vorgenommen. Parallel dazu analysiert das KIGA Baselland den Tätigkeitsbericht der ZAK für das Jahr 2014.
- Über die Ergebnisse und Konsequenzen wird informiert, sobald sie vorliegen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Kommunikation