Nutzungsantritt der Gesamtmelioration Wahlen
24.08.2016
Rationelle und ökologische Landnutzung
Am 1. August 2016 haben die Landwirte in Wahlen ihre neuen Parzellen zur Bewirtschaftung angetreten. Die Gesamtmelioration hat grössere Grundstücke geschaffen, welche den Landwirten eine rationellere Bewirtschaftung ermöglichen. Im Rahmen der Melioration werden nun weitere wertvolle bauliche und ökologische Massnahmen realisiert, wie beispielsweise die Ausdolung des Diebachs und des Riedmetbachs.
Am Start des Prozesses haben die Grundeigentümer ihre Wünsche betreffend der Landzuteilung angebracht. Der Neuzuteilungsentwurf wurde 2013 öffentlich aufgelegt. Die meisten der dagegen eingegangenen Einsprachen konnten durch die Schätzungskommission, die Technische Leitung und das Ressort Melioration des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain geschlichtet werden. Nur über eine Hand voll Einsprachen musste der Regierungsrat entscheiden. Eingriffe ins Grundeigentum benötigen viel Zeit und das Verfahren der Gesamtmelioration gewährleistet die Berücksichtigung der Interessen aller Grundeigentümer, aber auch jene der öffentlichen Hand. Die Wahlner Landwirte konnten nun per 1. August ihre neuen Grundstücke zur Bewirtschaftung antreten.
Meilenstein Neuzuteilung
Der Antritt der Neuzuteilung ist ein historischer Schritt in der Gesamtmelioration. Wie die meisten Gemeinden des Laufentals wies die Gemeinde Wahlen eine starke Parzellierung auf, verursacht durch die napoleonische Erbteilung. Die nun durchgeführte Landumlegung vereinfacht durch die grösseren Parzellen die Bewirtschaftung, verkürzt dank der Arrondierung des Eigenlandes die bei der Bewirtschaftung zurückzulegenden Wege und ermöglicht Hofaussiedlungen. Um die Bewirtschaftung weiter zu optimieren, erarbeiteten die Schätzungskommission und die technische Leitung einen Vorschlag für die Pachtlandzuteilung.
Mit dem Nutzungsantritt startet nun der Bau der neuzuteilungsbedingten Wege. Dasselbe gilt auch für die Ausdolung des Diebaches und des Riedmetbaches, welche sich aktuell in der Planung befinden, sowie für das Anlegen von weiteren ökologischen Ausgleichsflächen.
Am Start des Prozesses haben die Grundeigentümer ihre Wünsche betreffend der Landzuteilung angebracht. Der Neuzuteilungsentwurf wurde 2013 öffentlich aufgelegt. Die meisten der dagegen eingegangenen Einsprachen konnten durch die Schätzungskommission, die Technische Leitung und das Ressort Melioration des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain geschlichtet werden. Nur über eine Hand voll Einsprachen musste der Regierungsrat entscheiden. Eingriffe ins Grundeigentum benötigen viel Zeit und das Verfahren der Gesamtmelioration gewährleistet die Berücksichtigung der Interessen aller Grundeigentümer, aber auch jene der öffentlichen Hand. Die Wahlner Landwirte konnten nun per 1. August ihre neuen Grundstücke zur Bewirtschaftung antreten.
Meilenstein Neuzuteilung
Der Antritt der Neuzuteilung ist ein historischer Schritt in der Gesamtmelioration. Wie die meisten Gemeinden des Laufentals wies die Gemeinde Wahlen eine starke Parzellierung auf, verursacht durch die napoleonische Erbteilung. Die nun durchgeführte Landumlegung vereinfacht durch die grösseren Parzellen die Bewirtschaftung, verkürzt dank der Arrondierung des Eigenlandes die bei der Bewirtschaftung zurückzulegenden Wege und ermöglicht Hofaussiedlungen. Um die Bewirtschaftung weiter zu optimieren, erarbeiteten die Schätzungskommission und die technische Leitung einen Vorschlag für die Pachtlandzuteilung.
Mit dem Nutzungsantritt startet nun der Bau der neuzuteilungsbedingten Wege. Dasselbe gilt auch für die Ausdolung des Diebaches und des Riedmetbaches, welche sich aktuell in der Planung befinden, sowie für das Anlegen von weiteren ökologischen Ausgleichsflächen.