- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Neustrukturierung der Pflege und Betreuung im Alter
03.06.2014
Neustrukturierung der Pflege und Betreuung im Alter
Neustrukturierung der Pflege und Betreuung im Alter – Projektauftrag angepasst
Der Regierungsrat hat heute die Projektorganisation und den Projektauftrag zur Neustrukturierung des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter angepasst. Die Gesetzesrevision soll die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde so festlegen, dass eine möglichst effiziente, kostenbewusste, qualitativ gute und steuerbare Versorgung bei höchstmöglicher Lebensqualität für die ältere Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft im ambulanten und stationären Pflegebereich gewährleistet wird. Im Vordergrund stehen ein möglichst langer Erhalt der Selbstständigkeit im Alter nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär».
In der Zeit von Dezember 2013 bis April 2014 hat dazu eine vorberatende Arbeitsgruppe eine Auslegeordnung der heutigen Gesetzeslage der Pflege und Betreuung im Alter vorgenommen. Zudem wurde mit externer Unterstützung ein erster Modellentwurf für eine mögliche Neustrukturierung des Gesetzes erarbeitet. Nun werden die Gemeinden als Träger der Aufgabe in die Arbeiten einbezogen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft sowie Gemeindevertreterinnen und -vertretern unter Federführung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird die Arbeiten vorantreiben. Der Einbezug der Leistungserbringer ist zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls vorgesehen.
Bei den Vorarbeiten hat sich gezeigt, dass neben der Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) auch eine Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV (ELG) nötig wird und die Arbeiten abgestimmt zu erfolgen haben. Der Regierungsrat hatte im Oktober 2013 einen Projektantrag zur Überprüfung und Anpassung der Subventionierung von Einrichtungen der Pflege und Betreuung im Alter und zur Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter gutgeheissen.
Der Regierungsrat hat heute die Projektorganisation und den Projektauftrag zur Neustrukturierung des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter angepasst. Die Gesetzesrevision soll die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde so festlegen, dass eine möglichst effiziente, kostenbewusste, qualitativ gute und steuerbare Versorgung bei höchstmöglicher Lebensqualität für die ältere Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft im ambulanten und stationären Pflegebereich gewährleistet wird. Im Vordergrund stehen ein möglichst langer Erhalt der Selbstständigkeit im Alter nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär».
In der Zeit von Dezember 2013 bis April 2014 hat dazu eine vorberatende Arbeitsgruppe eine Auslegeordnung der heutigen Gesetzeslage der Pflege und Betreuung im Alter vorgenommen. Zudem wurde mit externer Unterstützung ein erster Modellentwurf für eine mögliche Neustrukturierung des Gesetzes erarbeitet. Nun werden die Gemeinden als Träger der Aufgabe in die Arbeiten einbezogen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft sowie Gemeindevertreterinnen und -vertretern unter Federführung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird die Arbeiten vorantreiben. Der Einbezug der Leistungserbringer ist zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls vorgesehen.
Bei den Vorarbeiten hat sich gezeigt, dass neben der Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) auch eine Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV (ELG) nötig wird und die Arbeiten abgestimmt zu erfolgen haben. Der Regierungsrat hatte im Oktober 2013 einen Projektantrag zur Überprüfung und Anpassung der Subventionierung von Einrichtungen der Pflege und Betreuung im Alter und zur Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter gutgeheissen.