Neues Register über Eigentumsbeschränkungen

16.09.2009
Baselland führt wie alle anderen Kantone einen Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentums-beschränkungen ein. Dieser weist die wichtigsten Auflagen auf Grundstücken verbindlich aus und ist online abrufbar. Neu wird zudem das bisherige Koordinatensystem der neuen Landesvermessung angepasst. Das Amt für Geoinformation hat mit den Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung begonnen. Es hat gestern in Liestal seinen neuen Flyer vorgestellt.

Der Kanton Basel-Landschaft wird in den nächsten Jahren das bisherige Koordinatensystem der neuen Landesvermessung von 1995 anpassen. Damit ändert das Bezugssystem für zahlreiche geografische Basisdaten, welche Karten, Plänen, Katastern und anderen Vermessungswerken zugrunde liegen. Der über 100 Jahre alte Bezugsrahmen genügt im Zeitalter von geografischen Informationssystemen (GIS) und satellitengestützten Messmethoden den heutigen Anforderungen nicht mehr.

Bis zum Jahr 2016 muss der Kanton Baselland – neben dem neuen Bezugsrahmen – weitere Vorgaben des neuen Bundesgesetzes für Geoinformation umsetzen, welches am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sorgt für einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu allen dezentralen raumbezogenen Geodaten über zentrale Geoportale und erhöht die Verfügbarkeit dieser Informationen.

Kantonale Geodatenbank aufgebaut
Baselland befindet sich für die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes in einer komfortablen Ausgangslage. Er hat bereits im Juni 2008 eine neue Verordnung über Geoinformation in Kraft gesetzt, welche in weiten Teilen das allgemeine Geoinformationsrecht des Bundes vollzieht. Der Kanton hat zudem zwischen 2001 und 2007 eine kantonale Geodatenbank aufgebaut, in der rund 120 Geobasisdatensammlungen aus verschiedenen Fachbereichen gespeichert sind.

Neuer Kataster für Eigentumsbeschränkungen
Eingeführt mit dem neuen Geoinformationsgesetz des Bundes wird der Kataster öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, welche diese öffentlichen Auflagen auf Grundstücken systematisch dokumentiert und online zugänglich macht. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung auf den 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt. Eigentumsbeschränkungen sind Vorschriften, welche die Nutzung eines Grundeigentümers einschränken.

Im ÖREB-Kataster sind nationale, kantonale und kommunale Geobasisdaten ausgewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Nutzungspläne, Projektierungszonen, Baulinien, belastete Standorte, Grundwasserschutz-zonen und -areale, Lärmempfindlichkeitsstufen, Waldgrenzen und Waldabstandlinien. Profitieren von diesem ÖREB-Kataster werden Grundeigentümer, Architekten, Immobilienfirmen, aber auch Behörden und öffentlichen Verwaltungen, die dadurch ihrer Informationspflicht einfach und effizient nachkommen können. Der Kataster wird über das kantonale Geoportal auf www.geo.bl.ch abrufbar sein. Der Bund verlangt, dass das Verzeichnis bis 2019 in Betrieb genommen wird.

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst

Auskünfte:
Hans Hägler, Leiter Amt für Geoinformation, Telefon 061 552 56 85, E-Mail: [email protected]
Jean-Marc Buttliger, stv. Leiter Amt für Geoinformation, Telefon 061 552 56 83, E-Mail: [email protected]

Liestal, 16. September 2009