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02.09.2016
Neuer Leitfaden Mütter-Väterberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gibt neu einen Leitfaden Mütter-Väterberatung Kanton Basel-Landschaft heraus. Der Leitfaden soll den Gemeinden Informationen und Unterstützung in der Ausgestaltung des Angebots in ihrer Gemeinde bieten und die Aufgaben des Kantons umschreiben.
Der Leitfaden soll dazu dienen, dass die durch die Mütter- und Väterberatung erbrachten Leistungen einem kantonal abgestimmten Aufgabenverständnis folgen, jedoch ausreichend Spielraum zur Einstellung auf die jeweils vorherrschenden regionalen Erfordernisse lässt.
Der Leitfaden soll den Gemeinden Informationen und Unterstützung in der Ausgestaltung des Angebots in ihrer Gemeinde bieten und die Aufgaben des Kantons umschreiben. Die Erarbeitung des Leitfadens ist eine Handlungsempfehlung aus dem Konzept Kinder- und Jugendhilfe. Gemäss Konzept Kinder- und Jugendhilfe soll das Ziel sein, die Mütter- und Väterberatung als Grundangebot im Bereich der offenen, indikationsunabhängigen und flächendeckend verfügbaren Dienste zu etablieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, dass die durch die Mütter- und Väterberatung erbrachten Leistungen einem kantonal abgestimmten Aufgabenverständnis folgen, jedoch ausreichend Spielraum zur Einstellung auf die jeweils vorherrschenden regionalen Erfordernisse lässt.
Bei der Mütter- und Väterberatung handelt es sich um eine Aufgabe, die der Gesetzgeber im Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden zugeteilt hat. Um den Gemeinden den notwendigen Handlungsfreiraum zu gewähren, wurde anstelle einer bindenden Verordnung der vorliegende Leitfaden mit empfehlendem Charakter erarbeitet. Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus vom Verband der Baselbieter Gemeinden delegierten Vertreterinnen und einer Delegation von Mütterberaterinnen, die im Kanton BL arbeiten unter der Leitung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (Gesundheitsförderung) erstellt.
Der Regierungsrat hatte 2013 der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion den Auftrag erteilt, einen Leitfaden Mütter-Väterberatung Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten.
> Link zum Leitfaden
Der Leitfaden soll dazu dienen, dass die durch die Mütter- und Väterberatung erbrachten Leistungen einem kantonal abgestimmten Aufgabenverständnis folgen, jedoch ausreichend Spielraum zur Einstellung auf die jeweils vorherrschenden regionalen Erfordernisse lässt.
Der Leitfaden soll den Gemeinden Informationen und Unterstützung in der Ausgestaltung des Angebots in ihrer Gemeinde bieten und die Aufgaben des Kantons umschreiben. Die Erarbeitung des Leitfadens ist eine Handlungsempfehlung aus dem Konzept Kinder- und Jugendhilfe. Gemäss Konzept Kinder- und Jugendhilfe soll das Ziel sein, die Mütter- und Väterberatung als Grundangebot im Bereich der offenen, indikationsunabhängigen und flächendeckend verfügbaren Dienste zu etablieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, dass die durch die Mütter- und Väterberatung erbrachten Leistungen einem kantonal abgestimmten Aufgabenverständnis folgen, jedoch ausreichend Spielraum zur Einstellung auf die jeweils vorherrschenden regionalen Erfordernisse lässt.
Bei der Mütter- und Väterberatung handelt es sich um eine Aufgabe, die der Gesetzgeber im Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden zugeteilt hat. Um den Gemeinden den notwendigen Handlungsfreiraum zu gewähren, wurde anstelle einer bindenden Verordnung der vorliegende Leitfaden mit empfehlendem Charakter erarbeitet. Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus vom Verband der Baselbieter Gemeinden delegierten Vertreterinnen und einer Delegation von Mütterberaterinnen, die im Kanton BL arbeiten unter der Leitung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (Gesundheitsförderung) erstellt.
Der Regierungsrat hatte 2013 der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion den Auftrag erteilt, einen Leitfaden Mütter-Väterberatung Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten.
> Link zum Leitfaden