Nachzahlungen an BewohnerInnen von Alters- und Pflegeheimen

10.09.2015
Nachzahlungen an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011

Regierungsrat und Landrat haben entschieden, Nachzahlungen an Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohngemeinde im Kanton Basel-Landschaft von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011 zu leisten. Die Nachzahlung soll denjenigen Personen zu Gute kommen, welche den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim im Jahr 2011 selbst bezahlt haben und dadurch infolge der zu tief angesetzten Pflegenormkosten benachteiligt waren.

Die Nachzahlungen folgen dem Grundsatz, dass Personen, welche den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt haben (Selbstzahlerinnen und Selbstzahler), Nachzahlungen erhalten. Im Todesfall sind die Erben bezugsberechtigt. Es wird die Differenz des Anteils der öffentlichen Hand zwischen den Pflegenormkosten 2011 und 2012 an die bezugsberechtigten Personen oder allenfalls ihre Erben ausbezahlt. Demgegenüber sollen Personen, welche 2011 bereits vom Staat, namentlich in Form von Ergänzungleistungen, unterstützt wurden, keine Nachzahlungen erhalten. Ebenfalls keine Nachzahlungen erhalten pflegebedürftige Personen in niedrigen Pflegestufen, da für diese keine Restfinanzierung der öffentlichen Hand erfolgt ist.

Auszahlungen bis Ende 2015 vorgesehen
Die Auszahlungen sollen bis Ende 2015 erfolgen. Über die Alters- und Pflegeheime wurden bereits die Kontaktadressen der anspruchsberechtigten Personen erhoben. Die Kontaktpersonen werden in den kommenden Tagen vom Amt für Gesundheit angeschrieben. Wer bis Ende September nicht kontaktiert wurde und der Meinung ist, dass er oder sie bezugsberechtig sei, kann sich beim Amt für Gesundheit, Abteilung Alter, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal, Telefon 061 552 58 93 melden. Detaillierte Informationen zu den Nachzahlungen sind auf folgender Webseite abrufbar: www.altersfragen.bl.ch

Mit einer entsprechenden Vorlage an den Landrat hat der Regierungsrat, die notwendigen Rechtsgrundlagen in Form eines Gesetzes für Nachzahlungen an alle Heimbewohnerinnen und -bewohner des Jahres 2011 geschaffen. Die vom Kanton aufgrund von Verhandlungen mit den Gemeinden zu tief angesetzten Pflegenormkosten für 2011 reduzierten die Kosten der Gemeinden zu Lasten der Heimbewohnerinnen und –bewohner. Dies war, wie das Kantonsgericht feststellte, nicht bundesrechtskonform. Die Detailberechnungen aufgrund der im Jahr 2011 effektiv erbrachten Pflegetage haben ergeben, dass mit einmaligen Kosten für die Nachzahlungen in der Höhe von 5,5 Millionen Franken zu rechnen ist. Diese Berechnungen gehen davon aus, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen. Der Landrat hat entschieden, die Ausgaben für die Nachzahlungen hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen.
Für Rückfragen: Gabriele Marty, Leiterin Abteilung Alter, Telefon 061 552 59 56