Nachzahlungen an Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
22.04.2015
Landratsvorlage betreffend Nachzahlungen an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Vorlage betreffend Nachzahlungen an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011. Die Nachzahlung soll denjenigen Personen zugutekommen, welche den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim im Jahr 2011 selbst bezahlt haben und dadurch infolge der zu tief angesetzten Pflegenormkosten benachteiligt waren. Damit nimmt der Regierungsrat seine politische Verantwortung gestützt auf ein Urteil des Kantonsgerichts und eine vom Landrat überwiesene Motion wahr.
Mit dieser Vorlage schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, die notwendigen Rechtsgrundlagen in Form eines Gesetzes für Nachzahlungen an alle Heimbewohnerinnen und -bewohner des Jahres 2011 zu schaffen. Die vom Kanton aufgrund von Verhandlungen mit den Gemeinden zu tief angesetzten Pflegenormkosten für 2011 reduzierten die Kosten der Gemeinden zulasten der Heimbewohnerinnen und -bewohner. Dies war, wie das Kantonsgericht feststellte, nicht bundesrechtskonform. Das Modell für die Nachzahlungen geht vom Grundsatz aus, dass in erster Linie Personen, welche den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt haben (Selbstzahlerinnen und Selbstzahler) von Nachzahlungen profitieren sollen. Die Differenz zwischen den Pflegenormkosten 2011 und 2012 soll an diese Personen oder allenfalls ihre Erben ausbezahlt werden. Demgegenüber sollen Personen, welche 2011 bereits vom Staat, namentlich in Form von Ergänzungsleistungen, unterstützt wurden, keine Nachzahlungen erhalten. Die Umsetzung der Lösung soll möglichst einfach sein und demzufolge möglichst geringe administrative Kosten verursachen. Der Landrat erhält mit der Vorlage nun die Gelegenheit, im Sinne der überwiesenen Motion von Landrat Peter Schafroth eine politische Abwägung zwischen den sozialen, den juristischen und den finanziellen Aspekten vorzunehmen und zeitnah über die Angelegenheit zu entscheiden.
Auszahlungen bis Ende 2015 vorgesehen
Die Detailberechnungen aufgrund der im Jahr 2011 effektiv erbrachten Pflegetage haben ergeben, dass beim beschriebenen Modell mit einmaligen Kosten für die Nachzahlungen in der Höhe von 5,5 Millionen Franken zu rechnen ist. Diese Berechnungen gehen davon aus, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Ausgaben für die Nachzahlungen hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen. Vorbehältlich eines Referendums sollen alle Auszahlungen bis spätestens Ende 2015 erfolgen. Allfällig berechtige Personen werden gebeten, noch keine Gesuche einzureichen, da auf solche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden kann. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird die Betroffenen zu gegebenem Zeitpunkt via die bekannten Kontaktadressen und die Medien über das konkrete Vorgehen zur Geltendmachung eines Anspruchs informieren.
Kantonsurteil vom Juni 2013
Mit seinem Urteil vom 12. Juni 2013 entschied das Kantonsgericht in einem konkreten Anwendungsfall, die Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen, welche der Regierungsrat für das Jahr 2011 festgelegt hatte, seien bundesrechtswidrig zu tief. Der Regierungsrat musste deshalb die Pflegekosten in diesem und in sechs weiteren beim Kantonsgericht hängigen Fällen neu festlegen.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Vorlage betreffend Nachzahlungen an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011. Die Nachzahlung soll denjenigen Personen zugutekommen, welche den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim im Jahr 2011 selbst bezahlt haben und dadurch infolge der zu tief angesetzten Pflegenormkosten benachteiligt waren. Damit nimmt der Regierungsrat seine politische Verantwortung gestützt auf ein Urteil des Kantonsgerichts und eine vom Landrat überwiesene Motion wahr.
Mit dieser Vorlage schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, die notwendigen Rechtsgrundlagen in Form eines Gesetzes für Nachzahlungen an alle Heimbewohnerinnen und -bewohner des Jahres 2011 zu schaffen. Die vom Kanton aufgrund von Verhandlungen mit den Gemeinden zu tief angesetzten Pflegenormkosten für 2011 reduzierten die Kosten der Gemeinden zulasten der Heimbewohnerinnen und -bewohner. Dies war, wie das Kantonsgericht feststellte, nicht bundesrechtskonform. Das Modell für die Nachzahlungen geht vom Grundsatz aus, dass in erster Linie Personen, welche den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt haben (Selbstzahlerinnen und Selbstzahler) von Nachzahlungen profitieren sollen. Die Differenz zwischen den Pflegenormkosten 2011 und 2012 soll an diese Personen oder allenfalls ihre Erben ausbezahlt werden. Demgegenüber sollen Personen, welche 2011 bereits vom Staat, namentlich in Form von Ergänzungsleistungen, unterstützt wurden, keine Nachzahlungen erhalten. Die Umsetzung der Lösung soll möglichst einfach sein und demzufolge möglichst geringe administrative Kosten verursachen. Der Landrat erhält mit der Vorlage nun die Gelegenheit, im Sinne der überwiesenen Motion von Landrat Peter Schafroth eine politische Abwägung zwischen den sozialen, den juristischen und den finanziellen Aspekten vorzunehmen und zeitnah über die Angelegenheit zu entscheiden.
Auszahlungen bis Ende 2015 vorgesehen
Die Detailberechnungen aufgrund der im Jahr 2011 effektiv erbrachten Pflegetage haben ergeben, dass beim beschriebenen Modell mit einmaligen Kosten für die Nachzahlungen in der Höhe von 5,5 Millionen Franken zu rechnen ist. Diese Berechnungen gehen davon aus, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Ausgaben für die Nachzahlungen hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen. Vorbehältlich eines Referendums sollen alle Auszahlungen bis spätestens Ende 2015 erfolgen. Allfällig berechtige Personen werden gebeten, noch keine Gesuche einzureichen, da auf solche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden kann. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird die Betroffenen zu gegebenem Zeitpunkt via die bekannten Kontaktadressen und die Medien über das konkrete Vorgehen zur Geltendmachung eines Anspruchs informieren.
Kantonsurteil vom Juni 2013
Mit seinem Urteil vom 12. Juni 2013 entschied das Kantonsgericht in einem konkreten Anwendungsfall, die Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen, welche der Regierungsrat für das Jahr 2011 festgelegt hatte, seien bundesrechtswidrig zu tief. Der Regierungsrat musste deshalb die Pflegekosten in diesem und in sechs weiteren beim Kantonsgericht hängigen Fällen neu festlegen.
Für Rückfragen
Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (erreichbar über Rolf Wirz, 061 552 59 11)