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08.06.2016
Legionellen in Alters- und Pflegeheimen
Ein potentielles Gesundheitsrisiko
Von September 2015 bis Februar 2016 wurden 29 Alters- und Pflegeheime im Kanton Basel-Landschaft durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf eine Belastung mit Legionellen-Keimen überprüft. Die flächendeckenden Messergebnisse belegen, dass Legionellen in diesen Institutionen ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen können.
Im Rahmen einer freiwilligen Studie wurden die Warmwassersysteme von 29 Alters- und Pflegeheimen im Kanton Basel-Landschaft auf eine Belastung mit Legionellen-Keimen überprüft. Bakterien der Gattung Legionella können sich in Wassersystemen vermehren und über das Einatmen zerstäubter Wassertröpfchen zu einer Erkrankung besonders bei Personen mit geschwächter Immunabwehr führen. Hierzu zählen vor allem auch ältere Menschen. Die entsprechende Lungenentzündung wird Legionellose genannt.
In 19 der 29 (66 Prozent) untersuchten Institutionen konnten Legionellen in den Warmwassersystemen nachgewiesen werden. Dabei variierten die vorgefundenen Höchstkonzentrationen an Legionellen an den Entnahmestellen beim Warmwasserboiler (respektive nah am Boiler) oder an den Entnahmestellen in den jeweilig höchstgelegensten Stockwerken zwischen 100 und 2.4 Millionen koloniebildenden Einheiten pro Liter (KBE/L). Der Median der vorgefundenen Höchstkonzentrationen lag bei 6‘000 KBE/L.
Des Weiteren wurden Pflegewannen beprobt. In 15 der 29 (52 Prozent) untersuchten Heimen wurden Pflegewannen mit Verkeimungen im Bereich von 100 bis 2 Millionen KBE/L (Median: 10‘500 KBE/L) identifiziert.
Der vom Bundesamt für Gesundheit BAG definierte Zielwert einer Legionellen-Verkeimung in Warmwassersystemen in diesen Institutionen liegt bei 1‘000 KBE/L. Obwohl der Zusammenhang zwischen dem Ausmass der Verkeimung und dem Erkrankungsrisiko unklar ist, wird das Risiko einer Legionellose bei einer Belastung des Warmwassersystems mit Legionellen um den Zielwert herum als gering eingestuft.
Für die Umsetzung entsprechender Präventiv- oder Korrekturmassnahmen ist das jeweilige Alters- oder Pflegeheim zuständig. Die durchgeführten Korrekturmassnahmen in den Institutionen mit hohen Legionellenwerten wurden durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen überwacht und überprüft.
Im Rahmen einer freiwilligen Studie wurden die Warmwassersysteme von 29 Alters- und Pflegeheimen im Kanton Basel-Landschaft auf eine Belastung mit Legionellen-Keimen überprüft. Bakterien der Gattung Legionella können sich in Wassersystemen vermehren und über das Einatmen zerstäubter Wassertröpfchen zu einer Erkrankung besonders bei Personen mit geschwächter Immunabwehr führen. Hierzu zählen vor allem auch ältere Menschen. Die entsprechende Lungenentzündung wird Legionellose genannt.
In 19 der 29 (66 Prozent) untersuchten Institutionen konnten Legionellen in den Warmwassersystemen nachgewiesen werden. Dabei variierten die vorgefundenen Höchstkonzentrationen an Legionellen an den Entnahmestellen beim Warmwasserboiler (respektive nah am Boiler) oder an den Entnahmestellen in den jeweilig höchstgelegensten Stockwerken zwischen 100 und 2.4 Millionen koloniebildenden Einheiten pro Liter (KBE/L). Der Median der vorgefundenen Höchstkonzentrationen lag bei 6‘000 KBE/L.
Des Weiteren wurden Pflegewannen beprobt. In 15 der 29 (52 Prozent) untersuchten Heimen wurden Pflegewannen mit Verkeimungen im Bereich von 100 bis 2 Millionen KBE/L (Median: 10‘500 KBE/L) identifiziert.
Der vom Bundesamt für Gesundheit BAG definierte Zielwert einer Legionellen-Verkeimung in Warmwassersystemen in diesen Institutionen liegt bei 1‘000 KBE/L. Obwohl der Zusammenhang zwischen dem Ausmass der Verkeimung und dem Erkrankungsrisiko unklar ist, wird das Risiko einer Legionellose bei einer Belastung des Warmwassersystems mit Legionellen um den Zielwert herum als gering eingestuft.
Für die Umsetzung entsprechender Präventiv- oder Korrekturmassnahmen ist das jeweilige Alters- oder Pflegeheim zuständig. Die durchgeführten Korrekturmassnahmen in den Institutionen mit hohen Legionellenwerten wurden durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen überwacht und überprüft.