Kurzarbeitsentschädigung wurde verlängert
23.03.2009
Der Bundesrat erhöhte die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung vorübergehend von 12 auf 18 Monate. Gleichzeitig erhöhte er auch die Bewilligungsdauer und verkürzte die Karenzfrist. Diese Änderungen treten auf den 1. April 2009 in Kraft und gelten bis Ende März 2011.
Bis anhin konnten Unternehmungen innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 12 Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Der Bundesrat entschied nun, diese Bezugsdauer mit einer befristeten Anpassung der Verordnung auf 18 Monate zu erhöhen. Sie gilt ab dem 1. April 2009 und läuft bis zum 31. März 2011.
Durch die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung will der Bundesrat verhindern, dass Unternehmungen in der gegenwärtig schwierigen konjunkturellen Phase Personal abbauen müssen und so das Know-how der Mitarbeitenden in den Unternehmungen verloren geht.
Zur Vereinfachung der Arbeitsplanung und zur administrativen Entlastung der Unternehmungen beantragte das KIGA Baselland darüber hinaus beim Bund bereits im Dezember 2008, die Bewilligungsdauer der Kurzarbeit von 3 auf jeweils 6 Monate zu erhöhen. Der Bundesrat griff diesen Antrag in seiner Verordnungsänderung auf. Damit tritt die Verlängerung der Bewilligungsdauer auf jeweils 6 Monate am 1. April 2009 in Kraft. Sie gilt bis 31. März 2011. Das KIGA Baselland begrüsst diesen Entscheid.
Als dritte wesentliche Neuerung übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen grösseren Teil des Lohnausfalls der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Bisher mussten Unternehmen vom ersten bis sechsten Monat der Kurzarbeitsentschädigung zwei Karenztage, ab dem siebten Monat drei Karenztage übernehmen. Der Bundesrat hat diese Karenzfrist nun auf einen Tag gesenkt.
Gemäss Voranmeldungen haben im Kanton Basel-Landschaft gegenwärtig 66 Unternehmungen für insgesamt 2'600 Arbeitnehmende Kurzarbeit eingegeben. Weitere 11 Betriebe haben ein Gesuch eingereicht.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
Roman Zaugg, Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit - KIGA Baselland,
Tel. 061 - 552 77 06, Email: [email protected]
Liestal, 23. März 2009
Bis anhin konnten Unternehmungen innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 12 Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Der Bundesrat entschied nun, diese Bezugsdauer mit einer befristeten Anpassung der Verordnung auf 18 Monate zu erhöhen. Sie gilt ab dem 1. April 2009 und läuft bis zum 31. März 2011.
Durch die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung will der Bundesrat verhindern, dass Unternehmungen in der gegenwärtig schwierigen konjunkturellen Phase Personal abbauen müssen und so das Know-how der Mitarbeitenden in den Unternehmungen verloren geht.
Zur Vereinfachung der Arbeitsplanung und zur administrativen Entlastung der Unternehmungen beantragte das KIGA Baselland darüber hinaus beim Bund bereits im Dezember 2008, die Bewilligungsdauer der Kurzarbeit von 3 auf jeweils 6 Monate zu erhöhen. Der Bundesrat griff diesen Antrag in seiner Verordnungsänderung auf. Damit tritt die Verlängerung der Bewilligungsdauer auf jeweils 6 Monate am 1. April 2009 in Kraft. Sie gilt bis 31. März 2011. Das KIGA Baselland begrüsst diesen Entscheid.
Als dritte wesentliche Neuerung übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen grösseren Teil des Lohnausfalls der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Bisher mussten Unternehmen vom ersten bis sechsten Monat der Kurzarbeitsentschädigung zwei Karenztage, ab dem siebten Monat drei Karenztage übernehmen. Der Bundesrat hat diese Karenzfrist nun auf einen Tag gesenkt.
Gemäss Voranmeldungen haben im Kanton Basel-Landschaft gegenwärtig 66 Unternehmungen für insgesamt 2'600 Arbeitnehmende Kurzarbeit eingegeben. Weitere 11 Betriebe haben ein Gesuch eingereicht.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
Roman Zaugg, Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit - KIGA Baselland,
Tel. 061 - 552 77 06, Email: [email protected]
Liestal, 23. März 2009