Keine unzulässigen Pestizide bei Kirschenproben festgestellt

18.09.2015
Anzahl untersuchte Proben: 19
Beanstandet: 0

Ausgangslage
Die Kirschfruchtfliege (Kirschenfliege, Rhogoletis cerasi) ist ein wichtiger Schädling im Süsskirschenanbau (nicht zu verwechseln mit der Kirschessigfliege). In den vergangenen Jahren ist die Kirschenfliege verstärkt aufgetreten. So können an manchen unbehandelten Bäumen bis über 90 Prozent der Kirschen madig sein. Die befallenen Früchte werden daraufhin braun und weich und fangen an zu faulen. Ein Befall kann somit einen grossen Ernteausfall bedeuten. Für die Bekämpfung der Kirschenfliege wurde deshalb in diesem Jahr das Pflanzenschutzmittel Dimethoat für einen zeitlich beschränkten Einsatz von Mai bis August 2015 durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zugelassen.

Da Kirschen im Baselbiet eine grosse wirtschaftliche Bedeutung haben, wurden im vergangenen Juli 19 zum Verkauf angebotene Kirschen neben Dimethoat auch auf weitere 400 Pestizide umfassend untersucht. Pestizide sind Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft zur Vorbeugung von Schädlingsbefall und Erkrankungen bei Pflanzen eingesetzt werden. Ein Pestizid kann primär über zwei Wege auf die Kirsche gelangen: Zum einen durch die direkte Spritzung der Pflanze, und zum anderen durch die Kontamination über die Luft beim Ausbringen von Pestiziden bei anderen nahegelegenen Pflanzen.

Untersuchungsziel
Das Ziel war die Überprüfung des Vorhandenseins unzulässiger Pestizide auf Baselbieter Kirschen und die Einhaltung der in der Schweiz zugelassenen Mengen an freigegebenen Pestiziden.

Gesetzliche Grundlage
Die Grenz- und Toleranzwerte für die in der Schweiz zugelassenen Pestizide sind in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) festgelegt. Es gilt der folgende Grundsatz: Fremd- und Inhaltsstoffe dürfen in Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein. Damit wird implizit die Aussage gemacht, dass Rückstände nach Möglichkeit vermieden werden sollen und grundsätzlich unerwünscht sind. In der FIV werden aus diesen Gründen gesetzliche Limiten oft tiefer festgelegt, als dies der Gesundheitsschutz zwingend erfordern würde (Quelle: BLW).

Probenbeschrieb

Kirschen und Tafelkirschen unterscheiden sich in der Qualität der Ware, wobei letztere die qualitativ hochwertigste Ware ist. Vanda ist eine Kirschensorte. 

Prüfverfahren
Die zu bestimmenden Pestizide wurden aus den Kirschen extrahiert und mittels LC-MS/MS auf 400 Pestizidrückstände und mit GC-MS/MS auf Dithiocarbamate untersucht. Die Analysen wurden in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Laboratorium Zürich durchgeführt.

Fazit
Erfreulicherweise wurden in keiner Probe unzulässige Pestizide detektiert. Die gemessenen Konzentrationen für zugelassene Pestizide lagen unterhalb der gesetzlichen Grenz- oder Toleranzwerte. Alle untersuchten Kirschenproben sind unbedenklich und für den Verzehr geeignet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Ausbringung von Pestiziden wurden von den Baselbieter Bauern eingehalten.

Da die Bedeutung von Kirschen im Kanton Basel Landschaft mit 60 Prozent der Anbaufläche gross ist und die Schädlingsproblematik eher zunehmen wird, soll im Jahr 2016 eine weitere Kampagne durchgeführt werden.

Auskunft: Peter Wenk, Leiter Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Telefon 061 552 20 07