Jagdverordnung: Einführung eines periodischen Schiessnachweises
25.03.2014
Änderungen der Jagdverordnung – Einführung eines periodischen Schiessnachweises
Der Regierungsrat hat heute Änderungen in der kantonalen Jagdverordnung beschlossen. Diese Änderungen betreffen die Einführung eines periodischen Schiessnachweises für die Jägerschaft, wie ihn verschiedene Kantone bereits anwenden. Der Schiessnachweis muss erstmalig für den Erhalt des Jagdpasses für das Jagdjahr 2015/2016 nachgewiesen werden.
Der Bundesrat hat mit der Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung vom 27. Juni 2012 beschlossen, dass die Kantone den periodischen Schiessnachweis für die Treffsicherheit auf der Jagd als Voraussetzung für die Jagdberechtigung regeln. Die Jagdverwalterkonferenz sowie die Jagddirektorenkonferenz haben sich auf ein Modell des Schiessnachweises verständigt, das der eidgenössischen Jagdverordnung entspricht. Dieses Modell kommt in verschiedenen Kantonen bereits zur Anwendung. Die Abklärung mit «JagdBaselland» hat ergeben, dass mit einer guten Organisation alle Baselbieter Jägerinnen und Jäger den Schiessnachweis in der Schiessanlage Edleten in Lausen er-bringen können. Es steht aber allen Jägerinnen und Jägern frei, den Schiessnachweis anderweitig zu absolvieren.
Der Schiessnachweis wird im laufenden Jagdjahr erbracht und gilt dann für das Folgejahr. Damit dies auf dem Jagdpass festgehalten werden kann, muss der Schiessnachweis rechtzeitig vor der Ausstellung des neuen Jagdpasses erbracht werden.
Der Regierungsrat hat heute Änderungen in der kantonalen Jagdverordnung beschlossen. Diese Änderungen betreffen die Einführung eines periodischen Schiessnachweises für die Jägerschaft, wie ihn verschiedene Kantone bereits anwenden. Der Schiessnachweis muss erstmalig für den Erhalt des Jagdpasses für das Jagdjahr 2015/2016 nachgewiesen werden.
Der Bundesrat hat mit der Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung vom 27. Juni 2012 beschlossen, dass die Kantone den periodischen Schiessnachweis für die Treffsicherheit auf der Jagd als Voraussetzung für die Jagdberechtigung regeln. Die Jagdverwalterkonferenz sowie die Jagddirektorenkonferenz haben sich auf ein Modell des Schiessnachweises verständigt, das der eidgenössischen Jagdverordnung entspricht. Dieses Modell kommt in verschiedenen Kantonen bereits zur Anwendung. Die Abklärung mit «JagdBaselland» hat ergeben, dass mit einer guten Organisation alle Baselbieter Jägerinnen und Jäger den Schiessnachweis in der Schiessanlage Edleten in Lausen er-bringen können. Es steht aber allen Jägerinnen und Jägern frei, den Schiessnachweis anderweitig zu absolvieren.
Der Schiessnachweis wird im laufenden Jagdjahr erbracht und gilt dann für das Folgejahr. Damit dies auf dem Jagdpass festgehalten werden kann, muss der Schiessnachweis rechtzeitig vor der Ausstellung des neuen Jagdpasses erbracht werden.