Rohner Baustelle: Keine Einstellung der Arbeiten – jedoch umfangreiche Zusatzabklärungen
Innerhalb der gesetzten Frist bis heute Montag, 17. Mai 2021, hat die für die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle Rohner in Pratteln verantwortliche Firma zusätzliche Informationen nachgereicht und volle Transparenz zugesichert. Damit ist aus Sicht des dafür zuständigen KIGA die für eine Baustellenschliessung gesetzlich notwendige Verweigerungshaltung nicht gegeben und kann eine Schliessung der Baustelle zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Die Verdachtsmomente bezüglich der vermuteten Verstösse sind damit aber nicht aus der Welt geschafft. Im Gegenteil: Dem Verdacht gehen in einem vertieften gemeinsamen Vorgehen die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB, und das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA Baselland nun mit umfangreichen Zusatzabklärungen nach. Die verantwortliche Firma wurde aufgefordert, unverzüglich alle verlangten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wo sich die Verstösse erhärten, gelangt das GAV-rechtliche und gesetzliche Sanktionsinstrumentarium zur Anwendung.