Infoveranstaltungen zu den neuen Direktzahlungen am LZE Ebenrain
07.11.2013
Informationsveranstaltungen zu den neuen Direktzahlungen am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain
Mit der Agrarpolitik 2014-17 will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain LZE in Sissach ist im Kanton Baselland für die Umsetzung der Massnahmen der neuen Agrarpolitik verantwortlich: Es berechnet die Beiträge für jeden Betrieb und bietet den Bauern dazu umfassende Information und Beratung an.
Die Agrarpolitik wird auf eine neue Basis gestellt: Das eidgenössische Parlament hat die Agrarpolitik 2014-2017 in der Frühjahrssession 2013 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet. Gemeinsam mit den Landwirten und Landwirtinnen und dem Bauernverband beider Basel möchte das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain die Herausforderungen, welche die neue Agrarpolitik stellt, möglichst praxisnah und effizient umsetzen.
Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik. Sie sind - neben dem Erlös aus dem Verkauf der Ernteprodukte - die wichtigste Einkommensquelle für Bauern und gelten die öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft an die Gesellschaft ab.
Direktzahlungen an die Landwirtschaft gibt es seit vielen Jahren. Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem werden die Direktzahlungen klar auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Gemäss Botschaft des Bundesrates werden die heutigen tierbezogenen Beiträge vollumfänglich in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert. Diese werden flächenbezogen ausgerichtet, wobei auf dem Grünland die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere vorausgesetzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag wird aufgehoben und die frei werdenden Mittel für die Verstärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und die Übergangsbeiträge eingesetzt; mit den Übergangsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Wechsel vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sichergestellt werden.
Der Bund hat für die Jahre 2014-2017 insgesamt 11'256 Millionen Franken für Direktzahlungen budgetiert. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Bund etwa 55 Millionen Franken pro Jahr für Direktzahlungen aufwenden. Zusätzlich dazu finanziert der Kanton Basel-Landschaft 1,2 Millionen für spezielle Massnahmen: Das sind Beiträge für ökologisch besonders wertvolle Flächen oder prägende Elemente der Landschaft wie artenreiche Wiesen und Weiden, Hecken, Hochstammfeldobstbäume und markante Einzelbäume.
Profitieren die Bauern im Baselbiet von den neuen Direktzahlungen?
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in Modellrechnungen festgestellt, dass mit dem neuen System etwas mehr Direktzahlungen den Baselbieter Landwirten zustehen. Allerdings gilt dies nicht für alle Betriebe. Auch bei uns wird es Betriebe geben, welche weniger Direktzahlungen als vorher erhalten werden.
Fachveranstaltungen für die Landwirtschaft
Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain informiert an vier Fachveranstaltungen im November 2013 die Baselbieter Landwirtschaft über die neuen Direktzahlungen. Das neue Direktzahlungssystem beinhaltet eine Reihe von neuen Direktzahlungen. Der Landwirt kann selber bestimmen, welche Produktionssysteme am besten für seinen Betrieb geeignet sind. Da die Änderungen bereits ab 1. Januar 2014 gelten, aber erst am Mitte November vollständig bekannt sind, sind nun die Bauern und der Ebenrain gefordert. Das LZE zeigt den Bäuerinnen und Bauern an den Informationsveranstaltungen auf, was sie auf ihren Betrieben berücksichtigen müssen und wo allenfalls Anpassungen auf dem Betrieb sinnvoll sind. Drei der vier Fachveranstaltungen finden in der Aula am Ebenrain statt, jeweils von 13.30-16.00 am 19., 20. und 21. November. Am 22. November findet die Veranstaltung zur selben Zeit statt im Schlosshof Pfeffingen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst
Liestal, 7. November 2013
Die Agrarpolitik wird auf eine neue Basis gestellt: Das eidgenössische Parlament hat die Agrarpolitik 2014-2017 in der Frühjahrssession 2013 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet. Gemeinsam mit den Landwirten und Landwirtinnen und dem Bauernverband beider Basel möchte das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain die Herausforderungen, welche die neue Agrarpolitik stellt, möglichst praxisnah und effizient umsetzen.
Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik. Sie sind - neben dem Erlös aus dem Verkauf der Ernteprodukte - die wichtigste Einkommensquelle für Bauern und gelten die öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft an die Gesellschaft ab.
Direktzahlungen an die Landwirtschaft gibt es seit vielen Jahren. Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem werden die Direktzahlungen klar auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Gemäss Botschaft des Bundesrates werden die heutigen tierbezogenen Beiträge vollumfänglich in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert. Diese werden flächenbezogen ausgerichtet, wobei auf dem Grünland die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere vorausgesetzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag wird aufgehoben und die frei werdenden Mittel für die Verstärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und die Übergangsbeiträge eingesetzt; mit den Übergangsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Wechsel vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sichergestellt werden.
Der Bund hat für die Jahre 2014-2017 insgesamt 11'256 Millionen Franken für Direktzahlungen budgetiert. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Bund etwa 55 Millionen Franken pro Jahr für Direktzahlungen aufwenden. Zusätzlich dazu finanziert der Kanton Basel-Landschaft 1,2 Millionen für spezielle Massnahmen: Das sind Beiträge für ökologisch besonders wertvolle Flächen oder prägende Elemente der Landschaft wie artenreiche Wiesen und Weiden, Hecken, Hochstammfeldobstbäume und markante Einzelbäume.
Profitieren die Bauern im Baselbiet von den neuen Direktzahlungen?
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in Modellrechnungen festgestellt, dass mit dem neuen System etwas mehr Direktzahlungen den Baselbieter Landwirten zustehen. Allerdings gilt dies nicht für alle Betriebe. Auch bei uns wird es Betriebe geben, welche weniger Direktzahlungen als vorher erhalten werden.
Fachveranstaltungen für die Landwirtschaft
Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain informiert an vier Fachveranstaltungen im November 2013 die Baselbieter Landwirtschaft über die neuen Direktzahlungen. Das neue Direktzahlungssystem beinhaltet eine Reihe von neuen Direktzahlungen. Der Landwirt kann selber bestimmen, welche Produktionssysteme am besten für seinen Betrieb geeignet sind. Da die Änderungen bereits ab 1. Januar 2014 gelten, aber erst am Mitte November vollständig bekannt sind, sind nun die Bauern und der Ebenrain gefordert. Das LZE zeigt den Bäuerinnen und Bauern an den Informationsveranstaltungen auf, was sie auf ihren Betrieben berücksichtigen müssen und wo allenfalls Anpassungen auf dem Betrieb sinnvoll sind. Drei der vier Fachveranstaltungen finden in der Aula am Ebenrain statt, jeweils von 13.30-16.00 am 19., 20. und 21. November. Am 22. November findet die Veranstaltung zur selben Zeit statt im Schlosshof Pfeffingen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst
Liestal, 7. November 2013