Gutes Zeugnis für die öffentlichen Schwimmbäder
22.07.2015
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat in allen öffentlichen Schwimmbädern des Kantons die Qualität des Badewassers kontrolliert. Bei zehn Bädern mussten Bagatellen beanstandet werden.
Insgesamt wurden die öffentlichen 17 Badeanstalten jeweils am Nachmittag während der Hitzeperiode bei einer mittleren Belegung inspiziert. Vor Ort wurden die Gehalte an aktivem Chlor und das gebundene Chlor gemessen. Das aktive Chlor ist für die Desinfektion des Badewassers notwendig. Das gebundene Chlor zeigt an, wie gut die Frischwasserzufuhr eingestellt ist. Aus 67 Becken wurden Wasserproben entnommen. In den Proben wurde der Harnstoff, welcher durch Kosmetika, Schweiss und Urin eingetragen wird, die Indikatoren für Fäkalverunreinigungen E.coli und die für Augen- und Ohrentzündungen verantwortlichen Pseudomonaden bestimmt.
Bei zehn Bädern mussten Bagatellen beanstandet werden. Es wurden Abweichungen im Chlorgehalt und zu wenig Frischwasserzufuhr festgestellt. In zwei Becken wurden zudem Fäkalbakterien in geringer Anzahl nachgewiesen. In diesen beiden Bädern waren die Nachkontrollen unauffällig. Bei den Bädern mit Beanstandungen werden Nachkontrollen durchgeführt.
Insgesamt kann den Bäderbetreibern ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. In allen Bädern konnte zum Zeitpunkt der Probennahme problemlos gebadet werden.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation
Insgesamt wurden die öffentlichen 17 Badeanstalten jeweils am Nachmittag während der Hitzeperiode bei einer mittleren Belegung inspiziert. Vor Ort wurden die Gehalte an aktivem Chlor und das gebundene Chlor gemessen. Das aktive Chlor ist für die Desinfektion des Badewassers notwendig. Das gebundene Chlor zeigt an, wie gut die Frischwasserzufuhr eingestellt ist. Aus 67 Becken wurden Wasserproben entnommen. In den Proben wurde der Harnstoff, welcher durch Kosmetika, Schweiss und Urin eingetragen wird, die Indikatoren für Fäkalverunreinigungen E.coli und die für Augen- und Ohrentzündungen verantwortlichen Pseudomonaden bestimmt.
Bei zehn Bädern mussten Bagatellen beanstandet werden. Es wurden Abweichungen im Chlorgehalt und zu wenig Frischwasserzufuhr festgestellt. In zwei Becken wurden zudem Fäkalbakterien in geringer Anzahl nachgewiesen. In diesen beiden Bädern waren die Nachkontrollen unauffällig. Bei den Bädern mit Beanstandungen werden Nachkontrollen durchgeführt.
Insgesamt kann den Bäderbetreibern ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. In allen Bädern konnte zum Zeitpunkt der Probennahme problemlos gebadet werden.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation