Gute Wasserqualität in den Baselbieter Schwimmbädern
24.07.2013
Die Kontrolle des Badewassers in den 16 Baselbieter Freibädern mit insgesamt 50 Wasserbecken ergab nur kleinere Probleme. Nur in zwei Freibädern (in einem Schwimmbecken und in einem Kinderplanschbecken) wurden wenige Indikatorkeime für eine fäkale Verunreinigung nachgewiesen. In keinem der beprobten Bäder konnten Krankheitserreger nachgewiesen werden. Mit Massnahmen vor Ort konnten die leicht erhöhten Harnstoff- und Chlorgehalte korrigiert werden.
Das kantonale Laboratorium führte diesen Sommer erneut, abgestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, Badewasserkontrollen durch, um die Badegäste und das Personal vor möglichen gesundheitlichen Schäden zu schützen. Zu diesem Zwecke wurde in den untersuchten Freibädern aus jedem Becken jeweils eine chemische und eine bakteriologische Probe entnommen und analysiert. Vor Ort wurden zusätzlich der Chlorgehalt und der pH-Wert (ein Mass für den Säuregrad) gemessen.
Die Besucherzahlen waren aufgrund der mässigen Sonnentage nicht so hoch wie in vergangenen Jahren. Dennoch fanden sich in den 16 untersuchten Freibädern in acht Becken erhöhte Harnstoffwerte. In zwei Freibädern (in einem Schwimmbecken und in einem Kinderplanschbecken) konnten Indikatorkeime, welche auf eine fäkale Verschmutzung hinweisen, nachgewiesen werden. Da aber die beiden betroffenen Becken über einen ausreichenden Chlorgehalt verfügten, beziehungsweise das Kinderplanschbecken jeden Tag gereinigt und neu befüllt wird, mussten keine weiteren Massnahmen getroffen werden. Kleinere Überschreitungen der Chlorwerte konnten direkt vor Ort durch Zuführen von Frischwasser ausgeglichen werden. Erstmalig wurden aerosolbildende Wasserattraktionen (zum Beispiel „Wasserpilz“) in Kinderplanschbecken auf Legionellen untersucht. Diese Bakterien können nach der Einatmung Erkrankungen der Lunge auslösen. Erfreulicherweise waren sämtliche untersuchten Wasserattraktionen frei von Legionellen.
Die öffentlichen Schwimmbäder unterstehen dem kantonalen Gesundheitsgesetz und somit hat der Kanton zur Aufgabe, Hygiene, Wasseraufbereitung und Wasserqualität zu kontrollieren. Zudem haben die verantwortlichen Betriebe selber die Pflicht zur Selbstkontrolle. So werden die Bäderbetreiber im Laufe dieses Sommers erneut Wasserproben entnehmen und auf die Wasserqualität untersuchen lassen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst
Das kantonale Laboratorium führte diesen Sommer erneut, abgestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, Badewasserkontrollen durch, um die Badegäste und das Personal vor möglichen gesundheitlichen Schäden zu schützen. Zu diesem Zwecke wurde in den untersuchten Freibädern aus jedem Becken jeweils eine chemische und eine bakteriologische Probe entnommen und analysiert. Vor Ort wurden zusätzlich der Chlorgehalt und der pH-Wert (ein Mass für den Säuregrad) gemessen.
Die Besucherzahlen waren aufgrund der mässigen Sonnentage nicht so hoch wie in vergangenen Jahren. Dennoch fanden sich in den 16 untersuchten Freibädern in acht Becken erhöhte Harnstoffwerte. In zwei Freibädern (in einem Schwimmbecken und in einem Kinderplanschbecken) konnten Indikatorkeime, welche auf eine fäkale Verschmutzung hinweisen, nachgewiesen werden. Da aber die beiden betroffenen Becken über einen ausreichenden Chlorgehalt verfügten, beziehungsweise das Kinderplanschbecken jeden Tag gereinigt und neu befüllt wird, mussten keine weiteren Massnahmen getroffen werden. Kleinere Überschreitungen der Chlorwerte konnten direkt vor Ort durch Zuführen von Frischwasser ausgeglichen werden. Erstmalig wurden aerosolbildende Wasserattraktionen (zum Beispiel „Wasserpilz“) in Kinderplanschbecken auf Legionellen untersucht. Diese Bakterien können nach der Einatmung Erkrankungen der Lunge auslösen. Erfreulicherweise waren sämtliche untersuchten Wasserattraktionen frei von Legionellen.
Die öffentlichen Schwimmbäder unterstehen dem kantonalen Gesundheitsgesetz und somit hat der Kanton zur Aufgabe, Hygiene, Wasseraufbereitung und Wasserqualität zu kontrollieren. Zudem haben die verantwortlichen Betriebe selber die Pflicht zur Selbstkontrolle. So werden die Bäderbetreiber im Laufe dieses Sommers erneut Wasserproben entnehmen und auf die Wasserqualität untersuchen lassen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst