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30.06.2015
Gesetzesrevision zur ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung
Landratsvorlage betreffend Gesetzesrevision zur ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung wird sistiert
Der Regierungsrat hat die geplante Vorlage an den Landrat betreffend Änderung des Ge-setzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches, Ärztliche fürsorgerische Unterbringung (bei Gefahr im Verzuge), sistiert. Aus den eingegangenen Vernehmlassungsantworten wird ersichtlich, dass die notwendige Unterstützung der politischen Parteien und der betroffenen Ärzteschaft zur geplanten Revision klar fehlt. Als Gründe gegen die Einführung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung wurden dabei insbesondere hervorgehoben:
Der Regierungsrat hat die geplante Vorlage an den Landrat betreffend Änderung des Ge-setzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches, Ärztliche fürsorgerische Unterbringung (bei Gefahr im Verzuge), sistiert. Aus den eingegangenen Vernehmlassungsantworten wird ersichtlich, dass die notwendige Unterstützung der politischen Parteien und der betroffenen Ärzteschaft zur geplanten Revision klar fehlt. Als Gründe gegen die Einführung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung wurden dabei insbesondere hervorgehoben:
- Der Entzug der Freiheit ist ein schwerer Eingriff in das Recht des Betroffenen und sollte daher nicht von einem Arzt verfügt werden können (Güterabwägung erfordert Rechtskenntnisse).
- Das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient werde gefährdet (Arzt werde zum Einweiser).
- Das bisherige System mit einem 4-Augen-Prinzip habe sich bewährt.
- Die in der Vorlage vorgesehene Kosteneinsparung wird (teilweise) bestritten.
Die bisher im Kanton Basel-Landschaft geltende, im Vergleich mit allen anderen Kantonen zwar aufwändigere, aber auch bewährte Regelung bleibt somit bestehen. Der Regierungsrat behält sich vor, die Vorlage falls erforderlich wieder aufzunehmen.
Für Rückfragen
Jürg Sommer, Leiter Amt für Gesundheit, Volks- und Gesundheitsdirektion, 061 552 67 13