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21.08.2012
Gasttaxengesetz wird an Landrat überwiesen
Mit der Einführung eines Gasttaxengesetzes soll auch im Kanton Basel-Landschaft die Erhebung einer Gasttaxe ermöglicht werden. Mit dem Ertrag der Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort attraktiver machen. Die Taxe soll aufgrund der langjährigen Erfahrungen des Nachbarkantons Basel-Stadt gestaltet, aber auf die spezifischen Bedürfnisse des Baselbiets massgeschneidert werden. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den Gästen zugute kommen zu lassen. Ein weiterer Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel soll über die Aufwertung von bestehenden und neuen Anziehungspunkten, die Durchführung von Veranstaltungen und die Erteilung von Informationen das Baselbieter Angebot touristisch mittelbar für die Gäste interessanter und damit wettbewerbsfähiger machen. Die damit verbundenen Verbesserungen der Angebotsgestaltung kommen nicht nur den Gästen sondern indirekt auch der ortsansässigen Bevölkerung zugute.
Die Gasttaxe wird von den erhebungspflichtigen Betreibern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe des Baselbiets eingezogen, aber von den Gästen bezahlt. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Dieser Betrag soll periodisch der Teuerung angepasst werden. So sind geschätzte Einnahmen und ein Reinertrag vorgesehen, welche die Erreichung der mit der Erhebung einer Gasttaxe verbundenen Zielen ermöglicht. Die Gasttaxe ist ein neues tourismuspolitisches Instrument, welches die bestehende Tourismusförderung nicht überflüssig macht. Sie ergänzt die vom Kanton seit 2003 unterstützte Destinationswerbung für das Baselbiet. Die Taxe macht die heutigen Werbeanstrengungen von Baselland Tourismus über eine bessere Angebotsgestaltung noch wirksamer und wird damit das touristische Wachstum des Kantons in den nächsten Jahren verstetigen. Die Erhebung der Gasttaxe verursacht für den Kanton keine zusätzlichen budgetrelevanten Ausgaben. Die Gastabgabe wird im Kanton Basel-Landschaft hingegen als Steuer betrachtet. Gemäss § 131 Absatz 2 der Kantonsverfassung erfordert die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung und damit verbunden eine Volksabstimmung sowie, die Gewährleistungen durch die Bundesversammlung.
Als Resultat des Vernehmlassungsverfahrens wird in der vorliegenden Landratsvorlage nun zusätzlich die Parahotellerie in den Kreis der Erhebungspflichtigen eingeschlossen, die Erhebung der Gasttaxe erst ab dem 12. Lebensjahr vorgesehen sowie explizit erwähnt, dass der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung abschliesst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage heute an den Landrat überwiesen.
Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08,
E-Mail: [email protected]
Die Gasttaxe wird von den erhebungspflichtigen Betreibern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe des Baselbiets eingezogen, aber von den Gästen bezahlt. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Dieser Betrag soll periodisch der Teuerung angepasst werden. So sind geschätzte Einnahmen und ein Reinertrag vorgesehen, welche die Erreichung der mit der Erhebung einer Gasttaxe verbundenen Zielen ermöglicht. Die Gasttaxe ist ein neues tourismuspolitisches Instrument, welches die bestehende Tourismusförderung nicht überflüssig macht. Sie ergänzt die vom Kanton seit 2003 unterstützte Destinationswerbung für das Baselbiet. Die Taxe macht die heutigen Werbeanstrengungen von Baselland Tourismus über eine bessere Angebotsgestaltung noch wirksamer und wird damit das touristische Wachstum des Kantons in den nächsten Jahren verstetigen. Die Erhebung der Gasttaxe verursacht für den Kanton keine zusätzlichen budgetrelevanten Ausgaben. Die Gastabgabe wird im Kanton Basel-Landschaft hingegen als Steuer betrachtet. Gemäss § 131 Absatz 2 der Kantonsverfassung erfordert die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung und damit verbunden eine Volksabstimmung sowie, die Gewährleistungen durch die Bundesversammlung.
Als Resultat des Vernehmlassungsverfahrens wird in der vorliegenden Landratsvorlage nun zusätzlich die Parahotellerie in den Kreis der Erhebungspflichtigen eingeschlossen, die Erhebung der Gasttaxe erst ab dem 12. Lebensjahr vorgesehen sowie explizit erwähnt, dass der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung abschliesst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage heute an den Landrat überwiesen.
Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08,
E-Mail: [email protected]