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04.06.2013
Gasttaxengesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass das Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) auf den 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Mit der Erhebung einer Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort attraktiver machen. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets für den öffentlichen Verkehr und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den Gästen zugute kommen zu lassen.
Die Gasttaxe wird von den Betreibern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels und Parahotellerie) eingezogen, aber von den Gästen bezahlt. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Der Verein "Baselland Tourismus" wird mit der Verwaltung der Gasttaxe betraut. Dazu wird eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und "Baselland Tourismus" abgeschlossen.
Die Gasttaxe wird von den Betreibern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels und Parahotellerie) eingezogen, aber von den Gästen bezahlt. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Der Verein "Baselland Tourismus" wird mit der Verwaltung der Gasttaxe betraut. Dazu wird eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und "Baselland Tourismus" abgeschlossen.