Förderungsbeiträge gemeinnütziger Wohnungsbau

27.05.2014
Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus um ein Jahr verlängert
 
Der Regierungsrat hat die Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus um ein Jahr verlängert. Gemeinnützige Bauträger können gestützt auf diese Verordnung gemäss den Standards nationales Förderprogramm «Das Gebäudeprogramm» (nur Sanierungen), Minergie (Neubauten und Sanierungen) oder Minergie-P (Neubauten und Sanierungen) einen je nach Wohnungsgrösse abgestuften einmaligen Beitrag des Kantons beanspruchen.
 
Es macht aus Sicht des Regierungsrates zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn, eine isoliert auf den Sektor des gemeinnützigen Wohnungsbaus bezogene Analyse und inhaltliche Überarbeitung der zugeordneten Verordnung an die Hand zu nehmen: Zum einen werden über das noch nicht überwiesene Postulat 2013/451 vom 11. Dezember 2013 des ehemaligen Landrates Daniel Münger, SP-Fraktion «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und von Alterswohnungen, sowie Umsetzung der kantonalen Bodenpolitik» neue Umsetzungsideen im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus eingebracht. Konkret wird der Regierungsrat aufgefordert, im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus eine Vereinfachung der Finanzierung durch Verbürgung von Bankkrediten zu prüfen und die Bedürfnisse des Wohnens im Alter zu implementieren. Zum anderen zeigen insbesondere auch die am 9. Februar 2014 angenommene Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» und die mit ihr neu in der Kantonsverfassung festgeschriebenen Aufgaben auf, dass eine fundierte Standortbestimmung und umfassende Massnahmenplanung zur künftigen kantonalen Wohnbau- und Eigentumsförderung als Ganzes angezeigt ist.
 
Die Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus trat am 1. Juni 2011 in Kraft und wurde vorerst auf drei Jahre befristet, um die notwendigen Erfahrungen mit diesem Förderinstrument zu sammeln. In den vergangenen drei Jahren wurden gestützt auf die Verordnung insgesamt CHF 816’400 an Unterstützungsgeldern zugesichert, davon wurden CHF 376’800 bereits ausbezahlt. Konkret bedeutet dies, dass seit dem 1. Juni 2011 vom Kanton für total 136 Wohnungen kantonale Förderungsbeiträge gesprochen wurden: 28 Wohnungen wurden nach dem «Gebäudeprogramm» saniert, 48 Neubauwohnungen entstanden nach dem Minergie-Standard und deren 60 nach dem Minergie-P-Standard.
 
vgl. Chronologische Gesetzessammlung