Fischereiverbot in der Birs bis 31. Juli 2008 verlängert

01.07.2008

Das Mitte April verfügte Fischereiverbot in der Birs – von der Kantonsgrenze zum Kanton Jura bis zum Wasserfall in Laufen – wird bis Ende Juli 2008 verlängert, da die Ergebnisse der in der Zwischenzeit angeordneten zusätzlichen Fischuntersuchungen noch nicht vorliegen.



Am 14. April 2008 hatte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ein Fischereiverbot für die Birsstrecke ab der Grenze zum Kanton Jura bis zum Wasserfall in Laufen verfügt. Die Verfügung war ursprünglich bis zum 30. Juni 2008 befristet. Auf diesen Zeitpunkt wurden die Ergebnisse der zusätzlichen Fischuntersuchungen auf polychlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane (PCDD/PCDF) und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (diox PCB) sowie weitere polychlorierte Biphenyle (PCB) in Aussicht gestellt. Aufgrund technischer Probleme im Untersuchungslabor kam es nun leider zu einer Verzögerung; die Resultate werden voraussichtlich erst bis zum 25. Juli 2008 vorliegen.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat deshalb heute eine Verlängerung des geltenden Fischereiverbotes für den Birsabschnitt ab Kantonsgrenze Jura bis zum Wasserfall in Laufen verfügt. In den übrigen Birsabschnitten dürfen Fische von der Grösse des Fangmindestmasses bis zu einer Körperlänge von 35 cm gefangen und von den Fischerinnen und Fischern selber verzehrt werden. Jegliche Abgabe von Birsfischen an Dritte ist indessen verboten.

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Informationsdienst
Weitere Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt BL, Telefon 061 552 59 23
Liestal, 1. Juli 2008