Einschränkung der Fischerei in der Birs teilweise aufgehoben
06.03.2014
Mittels einer Verfügung hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Jahr 2009 die Fischerei in der Birs für bestimmte Fischarten und Grössenklassen bestimmter Fischarten eingeschränkt oder verboten. Die Einschränkungen drängten sich aufgrund erhöhter Werte an chlorierten organischen Verbindungen auf der ganzen Fliessstrecke der Birs im Kanton Basel-Landschaft auf (polychlorierte Dibenzodioxinen, Dibenzofuranen und dioxinähnlichen polychlorierte Biphenylen sowie auch weiterer polychlorierter Biphenyle). Zwischenzeitlich konnte im Kanton Jura eine Emissionsquelle geschlossen werden. Die Untersuchung von Fischen aus der Birs, dem Unterlauf der Ergolz und durch den Kanton Basel-Stadt aus dem Rhein in der zweiten Hälfte 2013 hat ergeben, dass die Einschränkungen der Fischerei zum Teil aufgehoben und zum Teil erleichtert werden können.
Die nun erfolgten Untersuchungen von Bachforellen aus der Birs haben ergeben, dass bei einem Toleranzwert von 8 Pikogramm Toxizitätsäquivalenten pro Gramm Frischgewicht (8 pg TEQ/g) die Kontamination von Bachforellen (bis 40 cm Länge) deutlich unter und bei Bachforellen (grösser 40 cm) knapp über 4 pg TEQ/g Fisch liegt. Die Untersuchung von Barben im Unterlauf der Ergolz zeigt hingegen einen Wert von 16 pg TEQ/g Fisch, der zu Verzehrsempfehlungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten veranlasst.
Aal, Rotauge und Barbe aus dem Rhein auf dem Streckenabschnitt des Kantons Basel-Landschaft wurden nicht untersucht. Jedoch hat im selben Zeitraum der Kanton Basel-Stadt Aale aus dem Rhein beproben lassen. Die Resultate zeigen, dass deren Belastung mit dioxinähnlichen PCB gegenüber 2009 auf weniger als 25 pg TEQ/g Fisch zurückgegangen ist, weshalb deren Verzehr weiterhin eingeschränkt bleiben muss.
An der Birs können ab sofort Bachforellen und Äschen uneingeschränkt gefangen, verzehrt und an Dritte abgegeben werden. Für Barben, Aale und Rotaugen gilt, dass diese gefangen und auf eigene Verantwortung verzehrt werden können. Eine Abgabe an Dritte ist verboten. Ebenso gilt für diese drei Fischarten eine Verzehrsempfehlung. Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) sowie Frauen im gebärfähigen Alter sollten auf den Verzehr verzichten, Frauen nach der Menopause und Männer sollten maximal 80-250 Gramm pro Tag konsumieren
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation
Die nun erfolgten Untersuchungen von Bachforellen aus der Birs haben ergeben, dass bei einem Toleranzwert von 8 Pikogramm Toxizitätsäquivalenten pro Gramm Frischgewicht (8 pg TEQ/g) die Kontamination von Bachforellen (bis 40 cm Länge) deutlich unter und bei Bachforellen (grösser 40 cm) knapp über 4 pg TEQ/g Fisch liegt. Die Untersuchung von Barben im Unterlauf der Ergolz zeigt hingegen einen Wert von 16 pg TEQ/g Fisch, der zu Verzehrsempfehlungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten veranlasst.
Aal, Rotauge und Barbe aus dem Rhein auf dem Streckenabschnitt des Kantons Basel-Landschaft wurden nicht untersucht. Jedoch hat im selben Zeitraum der Kanton Basel-Stadt Aale aus dem Rhein beproben lassen. Die Resultate zeigen, dass deren Belastung mit dioxinähnlichen PCB gegenüber 2009 auf weniger als 25 pg TEQ/g Fisch zurückgegangen ist, weshalb deren Verzehr weiterhin eingeschränkt bleiben muss.
An der Birs können ab sofort Bachforellen und Äschen uneingeschränkt gefangen, verzehrt und an Dritte abgegeben werden. Für Barben, Aale und Rotaugen gilt, dass diese gefangen und auf eigene Verantwortung verzehrt werden können. Eine Abgabe an Dritte ist verboten. Ebenso gilt für diese drei Fischarten eine Verzehrsempfehlung. Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) sowie Frauen im gebärfähigen Alter sollten auf den Verzehr verzichten, Frauen nach der Menopause und Männer sollten maximal 80-250 Gramm pro Tag konsumieren
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation