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12.09.2014
Deponie Feldreben: Kooperationsvereinbarung II unterzeichnet
Die Kooperationspartner des Runden Tisches zur Sanierung der Deponie Feldreben in Muttenz haben die Kooperationsvereinbarung II unterzeichnet und die Verteilung der Kosten geregelt. Diese Kooperationsvereinbarung beruht auf einem freiwilligen, vertraglichen Zusammenschluss der Kooperationspartner. Die Vereinbarung ist der Erfolg eines intensiven, mehrmonatigen Verhandlungsprozesses.
Die Kooperationsvereinbarung II legt die Regeln der weiteren Zusammenarbeit und die Verteilung der Kosten fest, mit dem Ziel, das Sanierungsprojekt zeitgerecht und gemäss den Vorgaben der Vollzugsbehörde umzusetzen. Gemäss Kostenvoranschlag/Budget belaufen sich die Gesamtkosten des Sanierungsprojekts auf 176 Millionen Franken (mit einer Kostenungenauigkeit von plus/minus 30 Prozent). Sollte dieser Rahmen überschritten werden, so einigen sich die Vereinbarungspartner über die Verteilung der darüber hinausgehenden Kosten, unter Berücksichtigung der politischen Entscheidungsprozesse der Vereinbarungspartner der öffentlichen Hand.
Aufteilung der Kosten
In der Vereinbarung wird mit Einverständnis des Bundesamtes für Umwelt festgehalten, dass von den Gesamtkosten von 176 Millionen die Beiträge des Bundes aus dem VASA-Fonds in Höhe von 40 Prozent abgezogen werden. Von den verbleibenden Kosten wird eine pauschale Beteiligung der Gemeinde Muttenz in Höhe von einer Million Franken bezahlt. Die chemisch-pharmazeutische Industrie zahlt 52,4 Prozent der verbleibenden Kosten, der Kanton Basel-Landschaft 25 Prozent und als Grundeigentümer 11,25 Prozent. Der Kanton Basel-Stadt ist mit 4,2 Prozent an den Kosten beteiligt und der zugunsten der privaten Grundeigentümer von der Industrie eingerichtete Härtefonds übernimmt 7,15 Prozent
Die Vereinbarungspartner beschliessen für die Durchführung des Sanierungsprojekts eine geeignete Anpassung der Projektorganisation. Die künftige Organisation soll sicherstellen, dass das Projekt zeit-, kosten- und fachgerecht und unter Einbindung aller Vereinbarungspartner realisiert wird.
Die Zustimmung des Kantons Basel-Stadt zu dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt eines Kreditbeschlusses des Grossen Rates. Die Zustimmung der Gemeinde Muttenz steht unter dem Vorbehalt einer Gutheissung durch die Gemeindeversammlung. Im Kanton Basel-Landschaft liegt die Zustimmung zur Kostenbeteiligung in der Finanzkompetenz des Regierungsrates.
Geeignete Massnahmen
Die Kooperationspartner des Runden Tisches sind sich einig, dass das eingereichte Sanierungsprojekt einerseits die sachlich richtigen Zielsetzungen im Rahmen der Gesetzgebung und andererseits die zur Erreichung dieser Zielsetzungen geeigneten Massnahmen umfasst. Das Sanierungsprojekt sieht die Grundwasserbehandlung von Fels- und Lockergesteinsgrundwasser vor und zusätzlich einen Teilaushub zur Entfernung des massgeblichen Teils des kontaminierten Materials im Deponiekörper. Sowohl das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft als Aufsichtsbehörde wie auch das Bundesamt für Umwelt begrüssen diese Massnahmen sowie das kooperative Vorgehen ausdrücklich.
> Weiter Infos unter www.feldreben.ch
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation
Die Kooperationsvereinbarung II legt die Regeln der weiteren Zusammenarbeit und die Verteilung der Kosten fest, mit dem Ziel, das Sanierungsprojekt zeitgerecht und gemäss den Vorgaben der Vollzugsbehörde umzusetzen. Gemäss Kostenvoranschlag/Budget belaufen sich die Gesamtkosten des Sanierungsprojekts auf 176 Millionen Franken (mit einer Kostenungenauigkeit von plus/minus 30 Prozent). Sollte dieser Rahmen überschritten werden, so einigen sich die Vereinbarungspartner über die Verteilung der darüber hinausgehenden Kosten, unter Berücksichtigung der politischen Entscheidungsprozesse der Vereinbarungspartner der öffentlichen Hand.
Aufteilung der Kosten
In der Vereinbarung wird mit Einverständnis des Bundesamtes für Umwelt festgehalten, dass von den Gesamtkosten von 176 Millionen die Beiträge des Bundes aus dem VASA-Fonds in Höhe von 40 Prozent abgezogen werden. Von den verbleibenden Kosten wird eine pauschale Beteiligung der Gemeinde Muttenz in Höhe von einer Million Franken bezahlt. Die chemisch-pharmazeutische Industrie zahlt 52,4 Prozent der verbleibenden Kosten, der Kanton Basel-Landschaft 25 Prozent und als Grundeigentümer 11,25 Prozent. Der Kanton Basel-Stadt ist mit 4,2 Prozent an den Kosten beteiligt und der zugunsten der privaten Grundeigentümer von der Industrie eingerichtete Härtefonds übernimmt 7,15 Prozent
Die Vereinbarungspartner beschliessen für die Durchführung des Sanierungsprojekts eine geeignete Anpassung der Projektorganisation. Die künftige Organisation soll sicherstellen, dass das Projekt zeit-, kosten- und fachgerecht und unter Einbindung aller Vereinbarungspartner realisiert wird.
Die Zustimmung des Kantons Basel-Stadt zu dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt eines Kreditbeschlusses des Grossen Rates. Die Zustimmung der Gemeinde Muttenz steht unter dem Vorbehalt einer Gutheissung durch die Gemeindeversammlung. Im Kanton Basel-Landschaft liegt die Zustimmung zur Kostenbeteiligung in der Finanzkompetenz des Regierungsrates.
Geeignete Massnahmen
Die Kooperationspartner des Runden Tisches sind sich einig, dass das eingereichte Sanierungsprojekt einerseits die sachlich richtigen Zielsetzungen im Rahmen der Gesetzgebung und andererseits die zur Erreichung dieser Zielsetzungen geeigneten Massnahmen umfasst. Das Sanierungsprojekt sieht die Grundwasserbehandlung von Fels- und Lockergesteinsgrundwasser vor und zusätzlich einen Teilaushub zur Entfernung des massgeblichen Teils des kontaminierten Materials im Deponiekörper. Sowohl das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft als Aufsichtsbehörde wie auch das Bundesamt für Umwelt begrüssen diese Massnahmen sowie das kooperative Vorgehen ausdrücklich.
> Weiter Infos unter www.feldreben.ch
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation