Covid-19-Impfungen in Arztpraxen und Apotheken ab Mitte August – Einigung bei der Abgeltung der Kosten

29.07.2021
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich mit der Ärztegesellschaft Baselland (AeGBL) und dem Basellandschaftlichen Apotheker-Verband (BLAV) auf eine Pauschale von 50 Franken pro Impfung bis Mitte 2022 geeinigt. Insgesamt wird von Mitte August 2021 bis Mitte 2022 mit Nettokosten in der Höhe von 1,3 Millionen Franken gerechnet.
 
Die Impfung gegen den Erreger von Covid-19 (SARS-CoV-2) ist eines der wesentlichen Elemente zum Erreichen und Erhalten der sogenannten Normalisierungsphase, in welcher auch verbleibende Covid-19 Massnahmen (wie Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) schrittweise aufgehoben werden können. Die Impfung reduziert sowohl das individuelle Risiko einer Covid-19-Erkrankung mit schwerem Verlauf und allfälligen Langzeitfolgen als auch das kollektive Risiko für weitere Einschränkungen im Alltag.
 
Heute werden impfwillige Personen hauptsächlich in kantonalen Impfzentren geimpft. Der Regierungsrat verfolgt die Strategie, diese Zentren situationsabhängig zurückzufahren und dafür das wohnortsnahe Impfen im vertrauten Umfeld der Arztpraxen und Apotheken zu fördern. Er anerkennt die Tatsache, dass die heute vom Bund gewährten Pauschalen insbesondere zu Beginn der lmpfkampagne die Kosten in Praxen und Apotheken nicht zu decken vermögen. Er geht deshalb auf den Antrag der AeGBL und des BLAV ein, zusätzliche Abgeltungen auszurichten. Diese wurden abgestimmt mit dem Kanton Basel-Stadt und den dortigen Verbänden auf 50 Franken pro Impfung ausgehandelt. Die Zusatzvergütungen sollen zeitlich beschränkt erfolgen und spätestens dann neu verhandelt werden, wenn der Impfstoff über die üblichen Grosshandelskanäle verfügbar ist.