Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden. Auch gilt es, die Dämmerung und Nacht den Tieren im Wald zu überlassen.
Im Frühling bekommen die Tiere ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksicht. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Die Waldbesucherinnen und -besucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen. In Wildruhegebieten gilt dieser Schutz ganzjährig.
Das neue Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt sieht ebenfalls eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vor. Es ist aber noch nicht in Kraft getreten. Das Schutzbedürfnis für Jungtiere besteht jedoch schon jetzt. Hundehalterinnen und -halter sind deshalb gebeten, ihre Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen. In der künftigen Verordnung werden übrigens Gebiete festgelegt sein, die von der Leinenpflicht ausgenommen sind.