Brennbarkeit von Kinderkostümen

26.02.2019

7 von 42 Kinderkostümen mussten wegen Verbrennungsgefahr vom Markt genommen werden. Für 5 Kostüme hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine öffentliche Warnung herausgegeben. Trotz gleichbleibend hoher Beanstandungsquote von 17 Prozent im Vergleich zur Untersuchungskampagne aus dem Jahr 2017 wurden Verbesserungen bei der Rückverfolgbarkeit und Selbstkontrolle der Hersteller und Importeure festgestellt.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat zusammen mit der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern und dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums Liechtenstein 42 Kinderkostüme auf Brennbarkeit untersucht. Die beanstandeten Kinderkostüme mit Gesundheitsgefahr wurden umgehend vom Markt genommen.

Zusammenfassung Kampagne 2019

 

Anzahl untersuchter Proben

42

davon Kostüme mit Kopfbedeckung

35

beanstandet

9 (21 %)

Beanstandungsgrund

Brennbarkeit

7 (17 %)

 

Kennzeichnung

2 (5 %)

Da Verbrennungen am Kopf besonders gefährlich für Kinder sind, wurden in dieser Untersuchungskampagne gezielt Kinderkostüme mit Kopfbedeckung erhoben. Auch in diesem Jahr waren diese problematisch. Entweder handelte es sich bei den Kopfbedeckungen der Kinderkostüme um haarartige Materialien oder um Textilien, die mit schaumstoffhaltigem Material gefüllt waren. Hier besteht die Gefahr, dass Kinder sich nicht rechtzeitig von dem brennenden Kostümteil oder Ganzkörperoverall befreien können.

Fazit
Insgesamt hat sich die Situation der Kinderkostüme auf dem Schweizer Markt im Vergleich zu 2017 verbessert. Das Risikobewusstsein bei den Importeuren von Kinderkostümen hat sich trotz gleichbleibender Beanstandungsquote verbessert. Es waren nur 2 Importeure aus dem Kanton Basel-Landschaft von den Beanstandungen hinsichtlich Brennbarkeit betroffen, im Gegensatz zu 20 Importeuren im Jahre 2017. Dennoch ist die Situation nicht zufriedenstellend. Es kommen nach wie vor viele unsichere Kostüme auf den Schweizer Markt.

Der zur Kampagne aus dem 2017 gleichbleibende Prozentsatz der nichtkonformen Kinderkostüme kann durch die gezielte Probenahme von potentiell gesundheitsgefährdenden Kinderkostümen in diesem Jahr begründet werden.

Die öffentlichen Warnungen des BLV können hier eingesehen werden:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/rueckrufe-und-oeffentliche-warnungen.html