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11.03.2015
Baselbieter Spitalkosten
Nochmalige erhebliche Steigerung der Baselbieter Spitalkosten
Die Spitalkosten von Baselbieter Patientinnen und Patienten haben sich im 2014 besorgniserregend weiter erhöht. Die Spitalkosten des Kantons beliefen sich im Jahr 2014 auf 355,6 Millionen Franken. Das sind 25 Millionen Franken mehr im Vergleich zur Rechnung 2013. Durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wurden zusätzliche Massnahmen zur genaueren Analyse der Zahlen und zur Kostendämmung eingeleitet.
Ohne die gemeinwirtschaftlichen Leistungen beliefen sich die Spitalkosten des Kantons im Jahr 2014 auf 355,6 Millionen Franken. Das sind 43,1 Millionen Franken (13,8 Prozent) mehr als budgetiert. Im Vergleich zur Rechnung 2013 ergibt sich ein Wachstum von 25 Millionen (7,6 Prozent). Der Gesamtaufwand liegt ebenfalls deutlich, nämlich 22.5 Millionen Franken (6,8 Prozent) über den Prognosen, die noch im Oktober 2014 auf der Basis einer externen Expertise errechnet wurden. Die Expertise ermittelte den effektiven, das heisst, korrekt abgegrenzten Aufwand für die Jahre 2012 und 2013 sowie der eingegangenen Rechnungen für das erste Halbjahr 2014.
Gegenüber 2013 hat das Universitätsspital Basel USB im 2014 12,5 Millionen Franken mehr Leistungen abgerechnet, was einer Zunahme um 20 Prozent entspricht. Bei den Privatspitälern im Baselbiet entspricht die Zunahme 4,9 Millionen Franken oder + 42 Prozent. Demgegenüber sind die Leistungsabgeltungen an das Kantonsspitals Baselland um zwei Prozent gesunken. Bei den Privatspitälern in Basel-Stadt ist keine grosse Veränderung feststellbar. Insgesamt weist der Bereich Akutsomatik absolut und relativ betrachtet den grössten Zuwachs aus. Differenziertere Aussagen zum Kosten- und Fallwachstum sind ab zweitem Quartal 2015 möglich.
Zur genaueren Analyse der Zahlen für 2014 und zur Steigerung der Prognosegenauigkeit hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD die Spitäler aufgefordert, bis Ende des ersten Quartals 2015 die notwendigen medizinischen Informationen zu liefern. Ab sofort müssen die Spitäler mit BL-Patienten die für ein systematisches Monitoring notwendigen Daten zudem jeweils monatlich an die VGD übermitteln. Mit den grösseren Leistungserbringern werden die Daten quartalweise besprochen.
Massnahmen zur Kostendämmung
Die Kostentwicklung unterliegt einem Automatismus, gesteuert von demographischer Alterung, medizinischem Fortschritt und Erwartungen auf Patientenseite. Der Kanton hat nur begrenzte Handlungsfreiheit, da die Spitäler, auch die kantonalen, selbständige Unternehmen sind und das Bundesrecht (KVG) zwingend eine Abgeltung der erbrachten Leistungen vorschreibt.
Das ausserordentliche Kostenwachstum veranlasst die VGD sämtliche zur Verfügung stehenden Massnahmen im Rahmen einer gemeinsamen Auslegeordnung mit Basel-Stadt zu überprüfen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen in Basel-Stadt werden weitere Handlungsoptionen anhand von Szenarien (Wettbewerbs- versus Regulierungsszenario) erstellt. Ziel ist die Erarbeitung von Massahmen, welche insgesamt kostendämpfend wirken. Dazu soll eine einheitliche Datengrundlage erarbeitet werden, ein gemeinsames Qualitätsmonitoring aufgebaut, die Patientenströme monitorisiert und die Kapazitäten in beiden Kantonen überprüft werden. Die finanziellen Auswirkungen der vollen Patientenfreizügigkeit zwischen den beiden Basel sollen ebenfalls überprüft werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Baserate für das USB im Zuge der Reduktion von gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantons Basel-Stadt signifikant ansteigen könnte. Dabei soll auch das Potenzial einer verstärkten und optimierten Zusammenarbeit der kantonalen Spitäler geprüft werden.
Im Jahr 2012 wurde schweizweit die neue Spitalfinanzierung in Kraft gesetzt. Von den Grundleistungen gemäss des neuen Krankenversicherungsgesetzes müssen die Kantone mindestens 55 Prozent übernehmen, die Krankenversicherer also maximal 45 Prozent. Schweizweit gilt die freie Spitalwahl für Versicherte in Spitälern, die auf der Spitalliste des Wohnkanton des Versicherten oder des Standortkantons des Spitals stehen. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ausserdem im Herbst 2013 beschlossen, per 1. Januar 2014 die volle Patientenfreizügigkeit zwischen den beiden Kantonen umzusetzen.
Liestal, 11. März 2015,
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation
Auskunft: Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (erreichbar über Rolf Wirz, Telefon 061 552 59 11)