Basel-Landschaft unterstützt Stiftung Sucht Schweiz
12.01.2016
Basel-Landschaft unterstützt die Stiftung Sucht Schweiz bei der interkantonalen Spielsuchtprävention weiterhin
Der Regierungsrat hat für die Jahre 2016 bis 2018 einen jährlichen Staatsbeitrag in der Höhe von 28‘000 Franken für Sucht Schweiz für die Verlängerung des laufenden Mandates Spielsuchtprävention gesprochen. Der Verbund von zehn Kantonen der Nordwest- und Innerschweiz und die Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz haben sich bewährt, nachhaltige Massnahmen konnten erarbeitet werden und sind in ihrer Fortführung gesichert. Aufgrund der Verwendung der Spielsuchtabgabe ist der Vertragsabschluss budgetneutral.
Die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten sieht eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent der Bruttospielerträge durch die Swisslos an die Kantone vor. Die Kantone ihrerseits sind verpflichtet, diese Mittel zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen und können dabei zusammenarbeiten. Seit 2009 ist die Stiftung Sucht Schweiz mit der interkantonalen Spielsuchtprävention mandatiert.
Für Rückfragen
Joos Tarnutzer, kantonaler Suchtbeauftragter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 56 06
Der Regierungsrat hat für die Jahre 2016 bis 2018 einen jährlichen Staatsbeitrag in der Höhe von 28‘000 Franken für Sucht Schweiz für die Verlängerung des laufenden Mandates Spielsuchtprävention gesprochen. Der Verbund von zehn Kantonen der Nordwest- und Innerschweiz und die Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz haben sich bewährt, nachhaltige Massnahmen konnten erarbeitet werden und sind in ihrer Fortführung gesichert. Aufgrund der Verwendung der Spielsuchtabgabe ist der Vertragsabschluss budgetneutral.
Die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten sieht eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent der Bruttospielerträge durch die Swisslos an die Kantone vor. Die Kantone ihrerseits sind verpflichtet, diese Mittel zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen und können dabei zusammenarbeiten. Seit 2009 ist die Stiftung Sucht Schweiz mit der interkantonalen Spielsuchtprävention mandatiert.
Für Rückfragen
Joos Tarnutzer, kantonaler Suchtbeauftragter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 56 06