Aufruf zum Wassersparen – Feuerverbot im Offen- und Kulturland

15.08.2022

Damit sich die Situation nicht verschärft, ruft der Kantonale Führungsstab die Bevölkerung zum Wassersparen auf. Wegen der nach wie vor bestehenden Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr, ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten. Neu gilt ein Feuerverbot im Offen- und Kulturland.

Neu gilt zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und an Waldrändern ein Feuerverbot im Offen- und Kulturland. Die gegenwärtige Sorgfalt ist weiterhin notwendig, da im Wald und Offenland nach wie vor akute Trockenheit herrscht und keine länger andauernden Niederschläge in Aussicht sind. Der verfrühte Laubfall verschärft die Situation zusätzlich. Die Waldbrandgefahr bleibt aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Für die Fische ist die Lage dramatisch, weshalb auch die lokalen Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot bestehen bleiben. Eines der letzten Reservoirs für die geretteten Fische aus dem Baselbiet ist das Tosbecken vom Giessen in Kilchberg. Dort sind Wasserführung und –temperaturen für das Überleben der Fische noch geeignet. Vor Ort ist signalisiert, dass das Betreten und Baden zum Schutz der Fische untersagt ist.

Aufgrund der andauernden Trockenheit ruft der Kantonale Führungsstab dazu auf, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Stark wasserverbrauchende Tätigkeiten wie Rasen bewässern oder Auto waschen, sollten aktuell unterlassen werden. Ebenso das Nachfüllen privater Schwimmbassins. Wird der Wasserverbrauch reduziert, muss weniger Wasser aus Quellen und insbesondere dem Grundwasser für die Wasserversorgung gefördert werden. Da die Fliessgewässer und das Grundwasser miteinander im Zusammenhang stehen, kann ein reduzierter Wasserverbrauch dazu beitragen, dass in den Fliessgewässern etwas mehr Wasser fliesst oder sie nicht gänzlich austrocknen. Konkrete Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind jedoch immer Sache der Gemeinden.

Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.). Neu ebenfalls verboten ist es im Offen- und Kulturland Feuer zu entfachen.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluftballonen" (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Höhen-Feuer sind verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

sowie die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

  • Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) besteht ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier.
  • In der Birs zwischen Schänzlibrücke Münchenstein und Holzbrücke (unterhalb Kraftwerk Neue Welt) sowie Eisenbahnbrücke Münchenstein bis Höhe Aliothstrasse Arlesheim (BBC-Kamin) gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • Im Tosbecken vom Giessen in Kilchberg ist das Betreten und Baden zum Schutz der Fische ebenfalls untersagt.