Aufhebung der Verordnung über die Naturärzteprüfung

26.02.2014
Die Verordnung über die Naturärzteprüfung ist aufgrund der geänderten Gesetzgebung obsolet und muss aufgehoben werden. Vor der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wurde die Bewilligung zur selbständigen komplementärmedizinischen Tätigkeit in der Human- und Veterinärmedizin an Personen erteilt, welche eine kantonale Prüfung bestanden haben und eine ausreichende praktische Tätigkeit nachweisen konnten.
 
Mit der Revision des Gesundheitsgesetzes vom 25. April 2013 (in Kraft seit 1. Januar 2014) wurde der entsprechende Paragraf in dem Sinne geändert, dass der Kanton keine Naturärzteprüfungen mehr durchführt und anstatt einer kantonalen Prüfung die Bewilligung zur selbständigen komplementärmedizinischen Tätigkeit aufgrund eines Nachweises einer ausreichenden Ausbildung erteilt.
 
Die Aufhebung der Verordnung über die Naturärzteprüfung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen auf den Kanton.
 
Für Rückfragen: Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 552 59 10