Aufhebung der Home-Office-Pflicht nur mit kantonalem Testprogramm
26.05.2021
Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass die aktuell geltende Home-Office-Pflicht aufgehoben wird. Statt der Pflicht gilt ab dem 1. Juni 2021 die Home-Office-Empfehlung. Um einen Wiederanstieg der Coronafallzahlen zu vermeiden, müssen die Unternehmen in ein kantonales Testprogramm eingebunden sein. Dieses muss gewährleisten, dass die Mitarbeitenden regelmässig auf das Coronavirus getestet werden. Der Kanton Basel-Landschaft bietet bereits seit Anfang März Unternehmen und Arbeitnehmenden wöchentliche Tests an. Das Programm «Breites Testen Baselland» kann die nun ansteigende Nachfrage von Betrieben abdecken.
Bereits Anfang Februar hat der Kanton Basel-Landschaft das Programm «Breites Testen Baselland» lanciert. Neben allen Schulen und den meisten Gesundheitsinstitutionen, beteiligen sich bereits rund 500 Unternehmen am Programm. Wöchentlich werden über 43'000 Personen mittels einer Speichelprobe auf PCR-Basis auf das Coronavirus getestet. Hinsichtlich der angepassten Home-Office-Regelung durch den Bundesrat vom 26. Mai 2021, ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmende vermehrt wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren werden. Damit verpflichten sie sich gleichzeitig, sich regelmässig auf das Coronavirus zu testen. Das bestehende Programm «Breites Testen Baselland» ist auf eine deutliche Ausdehnung des Testvolumens bestens vorbereitet. Das vom Kanton beauftragte Labor in Muttenz verfügt über viel Erfahrung und kann täglich mehrere tausend Tests durchführen.
Damit die Mitarbeitenden bereits Anfang Juni in ihre Unternehmen zurückkehren können, wird eine frühzeitige Anmeldung für das «Breite Testen Baselland» empfohlen. Auch Mitarbeitende, die sich weiterhin teilweise im Home-Office befinden, können am Programm teilnehmen. Die Proben können nicht nur in den teilnehmenden Unternehmen, sondern auch direkt in einer Partnerapotheke des Programms Breites Testen Baselland abgegeben werden. Die Abgabe muss nicht zwingend am Testtag des Unternehmens erfolgen.
Beim «Breiten Testen Baselland» werden mehrere Speichelproben zu sogenannten Poolproben zusammengefügt. Anders als in anderen Kantonen, müssen die Unternehmen die Proben nicht selber zusammenfügen. Das Pooling findet im Speziallabor in Muttenz statt. Bereits am gleichen Tag erhalten die Teilnehmenden ihr Resultat. Fällt das Poolresultat positiv aus, müssen sie sich einem Einzeltest unterziehen. Dieser wird in der Abklärungs- und Teststation in Muttenz oder in einer der Aussenstationen (Sissach und Laufen) durchgeführt. Die Positivitätsrate bei den Poolproben liegt bei durchschnittlich 0,7 Promille, d.h. pro tausend getesteten Personen werden 0,7 Infektionen festgestellt. Da das Pooling im Labor stattfindet, werden die Speichelproben aus verschiedenen Unternehmen zusammengefügt. Somit müssen im Fall eines positiven Pools nur einzelne Personen und nicht ganze Teams zum Einzeltest. Werden in einem Unternehmen die Schutzkonzepte eingehalten und gibt es keine Hinweise einer Übertragung innerhalb des Betriebes, können die Kontaktpersonen der positiv getesteten Personen weiterarbeiten.
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf http://www.bl.ch/massentest